Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Zu den fehlerhaften Bebauungsplänen: Scherben aufkehren

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Dass in einer Verwaltung über 100 fehlerhafte Bebauungspläne existieren, kann man sich kaum vorstellen. Kleiner Trost: Es geht nur um Formalitäten.

Bebauungspläne, Bauvorhaben, Paragraf 34 – in Neustadt durchaus ein heißes Eisen. Man denke nur an Entwicklungen und Proteste – etwa in Hambach oder auch auf der Hambacher Höhe. Dass die Stadt nun über 100 Bebauungspläne aufheben muss, weil sie wegen Formfehlern unwirksam sind, lässt aufhorchen und ist außergewöhnlich. Die Vorgänge liegen Jahrzehnte zurück und sind den heute Verantwortlichen nicht anzulasten, sie müssen aber mühsam die Scherben aufkehren und schauen, dass bald alles wasserdicht ist. Eine sehr undankbare Situation. Die Stadt hat sich richtigerweise juristischen Beistand ins Boot geholt. Sie musste reagieren und alles klar regeln. Für die Bürger zählt: Für sie bleibt alles, wie es ist, es geht nur um Formalitäten. Angesichts des heißen Eisens Bauthemen werden Kritiker dennoch den Kopf schütteln und sich in ihrem Misstrauen der Verwaltung gegenüber bestätigt sehen. Das könnte die künftige Verwaltungsarbeit nicht unbedingt einfacher machen.

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