Neustadt Wohnungsbau statt Baustoffhandel
Ein Bauträger hatte Anfang März den Antrag für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Auf dem Gelände, auf dem sich derzeit der Raab Karcher Baustoffhandel in der Langgasse befindet, sollen vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten entstehen. Unter den Gebäuden soll eine zusammenhängende Tiefgarage gebaut werden. Weitere 14 Stellplätze sind oberirdisch auf dem Gelände geplant. Die Firsthöhen der Häuser, die jeweils zwei Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss vorsehen, sollen bis zu 11,65 Meter betragen. Die Zufahrt zu den Häusern soll über eine vorhandene Einfahrt an der Richard-Wagner-Straße erfolgen. In einem späteren Schritt ist im Bereich der derzeitigen Einfahrt in der Langgasse ein weiteres Wohngebäude vorgesehen. Raab-Karcher geht 2018 weg Derzeit befindet sich eine Niederlassung des Baustoffhandels Raab-Karcher mit mehreren Gebäuden und Hof- beziehungsweise Lagerflächen auf dem über 3700 Quadratmeter großen Gelände. 1700 Quadratmeter sind bebaut, die Neubauten sollen auf einer Fläche von über 900 Quadratmetern entstehen. Raab Karcher werde voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 den Standort in Haßloch verlassen, sagte auf Anfrage der RHEINPFALZ Kathrin Lutz, Marketingleiterin bei der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH (Offenbach). Seit 2000 gehört der 1848 in Kaiserslautern von Friedrich Carl Raab und Heinrich Karcher gegründete Baustoffhandel, der in Deutschland 125 Niederlassungen unterhält, zur französischen Saint-Gobain-Gruppe. Grund für die Aufgabe der Haßlocher Niederlassung ist nach Angaben von Lutz, dass der Eigentümer den Mietvertrag für das Gelände gekündigt habe. Für Raab Karcher sei das „keine Riesenkatastrophe“, denn nur wenige Kilometer entfernt befinde sich in Neustadt der nächste Standort des Baustoffhandels. Dort ist Raab Karcher erst im September 2013 von der Roßlaufstraße in den Neubau in der Europastraße gezogen. Außerdem, so Klein, handle es sich in Haßloch nur um eine kleine Niederlassung mit drei Mitarbeitern, die künftig in Neustadt arbeiten werden. Weder die schwierige Zufahrtssituation an der Ecke Langgasse/Richard-Wagner-Straße noch die Pläne der Bauhaus AG, 2018 einen Baumarkt in Haßloch zu eröffnen, hätten eine Rolle gespielt: Entscheidend für den Weggang aus Haßloch sei allein die Kündigung des Mietvertrags gewesen. Ansonsten wäre der Standort aufrechterhalten geblieben, so die Marketingleiterin. Verwaltung für Bebauungsplan Laut Verwaltung ist das betreffende Gebiet im Flächennutzungsplan als vorhandene Wohnbaufläche ausgewiesen. Grundsätzlich sei die Umwandlung einer auslaufenden gewerblichen Nutzung in eine Wohnnutzung zu begrüßen. Zwar sollen die geplanten Gebäude laut einer Umgebungsanalyse, die der Antragsteller vorgelegt hatte, die Firsthöhen der bestehenden Gebäude nicht oder nur leicht überschreiten, dennoch habe sich die Verwaltung gegen eine Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage des Paragraphen 34 Baugesetzbuch – Bauvorhaben im Innenbereich sollen sich in die weitere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein – und für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgesprochen. Die Gemeinde als Trägerin des Verfahren kann somit die Inhalte des Bebauungsplans bestimmen und durch eigene Vorgaben gewährleisten, dass die Neubebauung mit der bestehenden Bebauung verträglich ist. Außerdem soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgeweitet werden und den Bereich der derzeitigen Einfahrt von der Langgasse her mit umfassen. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) wies darauf hin, dass im Flächennutzungsplan dort eine Wohnbaufläche ausgewiesen und deshalb das Gewerbe an dieser Stelle falsch platziert sei. Die Probleme insbesondere der Zufahrt zum Gelände seien bekannt, und die Fläche sei versiegelt. Die Verwaltung wolle auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht verzichten, damit auch Eigentümer und Anlieger ihre Interessen darlegen können. Außerdem soll dadurch ein Mitspracherecht für die Ausgestaltung hinsichtlich der Wohneinheiten, der Dachhöhen oder des ruhenden Verkehrs gegeben werden. BVE: Bebauung zu massiv Die Mitglieder des BVE erhoben in der Sitzung zahlreiche Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben. In dem Vorentwurf sei unter anderem die Bebauung zu massiv, die geplante Zufahrt über die Richard-Wagner-Straße problematisch und die Situation für den Teilbereich in der Langgasse ungeklärt. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass das gewerblich genutzte Gelände in eine Wohnbebauung übergehen soll, beurteilte Jürgen Scheweiler-Würzburger (CDU) das Vorhaben. Allerdings passe die vorliegende Planung, was die Höhe, die Staffelgeschoße und die Anzahl der Wohneinheiten betrifft, nicht dorthin. Die derzeitige Zufahrt über die Langgasse solle weiter genutzt werden. So sei die Planung nicht zu befürworten, sagte Scheweiler-Würzburger. Jürgen Schneider (Grüne) stimmte dieser Aussage zu: „Die massive Bebauung passt nicht in die Umgebung, die Bebauung muss verträglich sein für die Nachbarschaft.“ Schneider schlug eine Stichstraße mit „der Umgebung angepassten Bauformen wie Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder kleine Mehrfamilienhäuser“ vor. Weniger kritisch beurteilte Achim Weisbrod (FDP) das Bauvorhaben mit der Frage: „Was tauschen wir ein?“ Er sehe die Einfahrt nicht kritisch, außerdem werde die Versiegelung beseitigt. Man müsse dem Bauträger eine Perspektive bieten. „Vier Häuser sind schon massiv, aber wir sollten nicht so massiv dagegen arbeiten“, fand Weisbrod. Hans Wolf (SPD) forderte „etwas weniger Bausubstanz“. Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Lorch, dass ein vorhabenbezogenes Verfahren beschleunigt durchgeführt werden könne, da die Voraussetzungen erfüllt seien. Es könne darauf verzichtet werden, einen Vorentwurf auszulegen und eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Bürger werden in diesem Verfahren einmal beteiligt. Scheweiler-Würzburger schlug vor, den Beschlussvorschlag zu erweitern. Demnach soll das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Allerdings soll der Bauträger einen geänderten Vorentwurf vorlegen, der im Gremium zu diskutieren ist. Erst danach soll die Rahmenplanung festgelegt werden. Die Entscheidung fiel einstimmig.