Neustadt
Wer betreibt das Abfallwirtschaftszentrum? Streitfrage ist Ende Oktober vor Gericht
Ob die Gerst Recyling GmbH Neustadt oder die Stadt das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in der Branchweilerhofstraße betreiben, darüber muss jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt in erster Instanz entscheiden. Anlass ist eine Klage der Stadt gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Dahinter verbergen sich der Müllskandal, die Auseinandersetzungen mit Gerst und mutmaßlich hohe Haftungsrisiken.
Vor über zweieinhalb Jahren hatte die SGD entschieden, dass die Stadt und nicht Gerst als Betreiber des AWZ anzusehen ist. So, wie es über Jahrzehnte gehandhabt worden war. Dagegen hat die Stadt geklagt. Im Anschluss daran ist noch viel passiert, unter anderem kündigte die Stadt den AWZ-Pachtvertrag mit Gerst und schloss eine Räumungsklage an. In der Folge wird auf dem Gelände nicht mehr gearbeitet, auch wenn Gerst es vorerst nicht räumen muss. Die Firma genießt Rechtsschutz, bis über die Räumungsklage der Stadt in zweiter Instanz entschieden ist.
Vergangenheit interessant
Bei der Betreiberfrage ist deshalb die rückwärts gerichtete Sicht interessant. Vieles im AWZ war laut Genehmigungsbehörde ohne Genehmigung in Betrieb gegangen. Als der Müllskandal ins Rollen kam und damit auch Stadt, Gerst und SGD wechselseitig in den Clinch gingen, hatte die SGD nach und nach fast alle Arbeitsbereiche im Abfallwirtschaftszentrum stillgelegt, weil sie illegal betrieben wurden. Wer aber ist dafür verantwortlich, Gerst oder die Stadt?
Für die SGD ist klar: Weil sich die Stadt in den vergangenen 40 Jahren wie ein Betreiber verhalten habe, gebe es keinen Grund, dass sie es nicht gewesen sein soll. Die Stadt hält dagegen, dass sie nie auf das, was dort passierte, habe Einfluss nehmen können. Folglich sei sie auch nie Betreiber gewesen. Vor allem aber sieht sie ein zu hohes finanzielles Risiko, würde sie die Betreiberschaft anerkennen. Dieses hätte aus ihrer Sicht abgemildert werden können, hätte die SGD Gerst als Betreiber gewertet und damit eine hohe Sicherheitsleistung verlangt. Das aber sei weder früher noch zuletzt geschehen.
Verhandelt wird vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am Mittwoch, 28. Oktober, ab 11 Uhr im Saalbau – wegen Corona. ahb