Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Warum eine Gerichtsverhandlung zum Jahnplatz zum Stoff für einen Film werden könnte

Was von einer der elf Linden übrig blieb.
Was von einer der elf Linden übrig blieb.

Ob ein Autofahrer seinen Motor abwürgt und das Fahrzeug noch ein paar Zentimeter nach vorne auf einen Zaun zurollt, ist etwas anderes, als wenn der Mann hinter dem Steuer zurückstößt, um mit mehr Anlauf den Zaun umzufahren. Richter Matthias Frey ist das bei einem Zivilverfahren egal: „Wer einen Schaden mit dem Auto verursacht, muss dafür aufkommen, egal ob aus Versehen oder aus Vorsatz“, sagte er bei der Verhandlung am Donnerstag.

Was sich im ersten Moment wie Nachhilfe-Unterricht im Verkehrsrecht anhört, ist ein Politikum, das sich „an einem für Neustadt denkwürdigen Tag“ abspielte, um Amtsgerichtsdirektor Frey nochmals zu zitieren. Gemeint ist der 2. Oktober 2019 - der Tag, an dem ein Bauträger aus Edenkoben elf Linden auf dem Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf fällte, obwohl das Oberverwaltungsgericht am Vortag darum bat, keine Fakten zu schaffen. Eine Bitte, die bei den Verantwortlichen in Edenkoben damals nicht angekommen sein soll. Nach der Fällung wurde der Bebauungsplan vorübergehend außer Kraft gesetzte – allerdings nur bis Januar 2020. Dann wiesen die Koblenzer Richter die Normenkontrollklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) zurück.

Das Fällen der Bäume war also rechtmäßig. Dass ein Vertreter des BUND an dem Tag aber den Bauzaun mit seinem Auto zum Einsturz brachte, hat ein Nachspiel. Fünf Personen haben Strafanzeigen gegen den BUND-Mann gestellt, wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung. Einer der Antragsteller ist der Anwalt des Bauträgers. Dem Juristen soll der BUND-Mann am Tag der Fällung das Handy entrissen haben. Ob das auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist noch offen.

Handyfoto zum Beweis

Die Zivilklage stammt von dem Forstbetrieb, der mit der Fällung der Bäume beauftragt war, übrigens vertreten durch den Anwalt des Bauträgers, der Fotos aus seinem Handy als Beweismittel vorlegte. Jenes Handy, dass ihm der BUND-Mann damals nach dem Eintreffen der Polizei wieder zurückgab.

Der Zaun stürzte offensichtlich auf ein Auto des Forstbetriebes und richtete laut Gutachten einen Schaden von 2000 Euro an. An einem Bagger des Betriebes soll beim zweiten Anlauf, den Zaun einstürzen zu lassen, ein Schaden von rund 1000 Euro entstanden sein. Inklusive Gutachterkosten will der Forstbetrieb nun als Schadensersatz knapp 4000 Euro von dem BUND-Vertreter.

Zweimal Anlauf genommen

Im Zeugenstand schilderte ein Mitarbeiter des Bauträgers, der für die Aufstellung des Bauzauns zuständig war, dass der Umweltaktivist zweimal mit seinem Auto mit Anlauf an den Zaun gefahren sei. „Dann ist er wie von Sinnen ausgestiegen, über den Zaun geklettert und hat da rumgetobt“, bestätigte er die Ausführungen des Geschäftsführers des Forstbetriebes. Ohne Zweifel sei der Zaun dabei auf das Auto gestürzt. Ob auch der Bagger etwas abbekommen habe, könne er nicht sagen: „Das war ein einziges Chaos. Da wurde nur geschrien.“

Die Schaltung vergessen

Der BUND-Vertreter war wenig gesprächig. Er habe vergessen, dass er eine Schaltung habe, nicht mit dem Automatik-Auto unterwegs sei. Daher sei ihm beim Aussteigen der Motor ausgegangen, und das Auto habe einen Satz nach vorne gemacht. An einen Anlauf oder eine zweite Kollision könne er sich nicht erinnern. Wegen der Fällung der Bäume sei er so aufgebracht gewesen.

Seine Anwältin verwies auf eine Polizeiakte, in der ein Zeuge zitiert wird, der ausgesagt haben soll, dass der Zaun von dem Auto weiter weggestanden haben. Das widersprach dem Handybild des gegnerischen Anwaltes. Als Richter Frey es ablehnte, die Polizeiakte zu berücksichtigen, sagte die Anwältin: „Das ist ein politisch eingefärbtes Verfahren, bei dem Schuldige gesucht werden.“

Vergleichsangebot über 2500 Euro

Dem widersprach Frey. Die Beklagte hätte eigene Zeugen laden können. Nach Faktenlage ergebe sich, dass der Schaden am Auto bewiesen sei, an dem Bagger nicht, so Frey. Folglich schlage er vor, dass der BUND-Mann 2500 Euro überweise.

Der Forstbetrieb wollte sich darauf einlassen. Die Anwältin des BUND-Mannes nicht. Dazu müsse sie erst mit der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung ihres Mandanten sprechen. Der offensichtliche Hintergrund: Zahlen beide Versicherungen auch dann, wenn dem Umweltaktivisten Vorsatz unterstellt werden kann?

Am 25. Juni will Frey ein Urteil verkünden – wenn sich die Parteien nicht vorher einigen. Freys Bemerkung zu den Vorkommnissen: „Hat sich jemand die Filmrechte an dieser Story gesichert?“

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