Maikammer / Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Verfolgungsjagd mit zwei Promille in geklautem Auto

Wegen gleich mehrerer Delikte musste sich ein 20-Jähriger vor Gericht verantworten.
Wegen gleich mehrerer Delikte musste sich ein 20-Jähriger vor Gericht verantworten.

Heftiger Alkoholkonsum hatte im Juli 2022 bei einem Maikammerer einen totalen Kontrollverlust zur Folge. Ein unerwünschter Hilfsversuch eines Rettungssanitäters führten zu einem Autodiebstahl, einer Verfolgungsjagd mit der Polizei und einer Hausdurchsuchung, bei der Waffen und Munition sicher gestellt wurden.

Weil er einen Streit mit seiner damaligen Partnerin hatte, hat sich ein Mann aus Maikammer im Juli vergangenen Jahres besinnungslos getrunken. Der dicke Schädel war am nächsten Tag sein geringstes Problem. Für das, was er im betrunkenen Zustand anrichtete, hat er nun eine dreijährige Bewährungsstrafe bekommen und muss viel Geld bezahlen. So entschied das Landauer Amtsgericht am Mittwoch.

Ein damals 20-jähriger Rettungssanitäter war gerade auf dem Weg zur Arbeit, als er vor dem Gelände der Firma Tenneco in Edenkoben eine am Boden liegende Person bemerkte. Nachdem diese zunächst nicht reagierte, rief er seine Kollegen an, um einen Rettungswagen anzufordern, erklärte der Sanitäter auf dem Zeugenstand. Bei seinem Anruf sei der Mann wohl aufgewacht, begann, sich mit ihm zu unterhalten. „Es wurde mir schnell klar, dass er nicht begeistert davon war, mit dem Rettungswagen abgeholt zu werden. Ich habe versucht, ihm den Weg zurück nach Maikammer zu erklären. Daraufhin öffnete er die hintere Tür meines Wagens und meinte, ich solle ihn nach Hause fahren.“ Nachdem der Notretter erklärte, dass er das nicht tun werde, kippte die Situation. Der Betrunkene begann, aggressiver aufzutreten, drohte mit Schlägen, falls der Sanitäter die Polizei rufen würde. Daraufhin rannte dieser mit dem Handy in der Hand davon, stolperte, und entzog sich dann nur knapp einem Tritt des Angeklagten.

Auch noch Streifenwagen beschädigt

Richtig wild wurde es im Anschluss: der Maikammerer nahm sich das Handy des Geschädigten, rannte in die andere Richtung, setzte sich in das noch laufende Auto des Mannes und fuhr davon. Mit der inzwischen alarmierten Polizei lieferte er sich dann noch eine Verfolgungsjagd in dem entwendeten Fahrzeug. Dabei knallte er nicht nur im Rückwärtsgang in einen Streifenwagen, sondern lädierte auch noch mehrere Weinbergzeilen. Aufgegriffen wurde er schließlich in einem Ziegenstall. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,18 Promille. Über den Tatvorgang befragt, gab der Mann im noch immer alkoholisierten Zustand an, er habe der Rettungskraft „einfach eine aufs Maul gegeben, weil er mir auf die Eier gegangen ist“. Die Polizei erfuhr in diesem Gespräch ebenfalls, dass der Mann Schusswaffen im Haus hatte. Das hatte eine Hausdurchsuchung zur Folge.

Bei dieser wurden einige Schreckschusspistolen, Revolver und Langwaffen samt 450 Schuss Munition gefunden. Die Waffen durfte der Mann als Sportschütze besitzen. Allerdings wurde festgestellt, dass er sie nicht ordnungsgemäß gesichert hatte. Waffen und Munition lagen an verschiedenen Stellen seines Wohnbereichs verteilt, obwohl ein Waffentresor vorhanden war. Die Waffen wurden mitsamt seiner Waffenbesitzkarte eingezogen. Am Schießsport habe er nun kein Interesse mehr, sagte der Maikammerer.

Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Diese wollte der Rettungssanitäter nicht annehmen und wies daraufhin, dass er vom Täter erst 1000 Euro erhalten habe, obwohl sich der Schaden an seinem Auto auf 7000 Euro belaufe.

Richterin Claudia Steinel verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit wird drei Jahre andauern. Der Angeklagte muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren, um seine Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Neben den Kosten des Verfahrens muss er außerdem 3000 Euro an das Deutsche Rote Kreuz bezahlen. Wie viel Geld er dem Opfer noch schuldet, wird zivilrechtlich ermittelt.

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