Neustadt Unfall auf A 65: Traktorfahrer durfte nicht auf Autobahn

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«Deidesheim.» Der Fahrer eines Traktors, der am Mittwoch in einen Unfall verwickelt gewesen ist (wir berichteten am Donnerstag), hätte nicht auf der A 65 fahren dürfen. „Er hatte keine Berechtigung, über 60 Stundenkilometer fahren zu dürfen, die auf einer Autobahn mindestens gefahren werden müssen“, sagt der Edenkobener Polizeisprecher Michael Baron auf Anfrage.

Mit dem Traktor auf der Autobahn zu fahren, koste eigentlich nur ein Verwarnungsgeld. Da der Fahrer aber möglicherweise mit Schuld war am Unfall, bei dem eine Subaru-Fahrerin, ein Audifahrer sowie dessen Beifahrerin verletzt worden seien, liege mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor, so Baron. Sollte die Staatsanwaltschaft zum Schluss kommen, dass er zu dem Unfall beigetragen habe, käme noch der Vorwurf der Fahrerflucht hinzu. Denn der Mann sei nach dem Unfall weitergefahren. Den entscheidenden Hinweis hätten die Neustadter Kollegen gegeben, die wiederum von Zeugen auf einen Traktor auf der Autobahn hingewiesen worden seien.

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