Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Swatting: Wenn das Internet in die Realität schwappt

Viele Computerspiele werden mittlerweile von Menschen weltweit online gespielt. Manche übertragen sich dabei selbst live ins Int
Viele Computerspiele werden mittlerweile von Menschen weltweit online gespielt. Manche übertragen sich dabei selbst live ins Internet – und machen sich dadurch angreifbar.

Die Polizei stürmt eine Neustadter Wohnung, in der jemand fünf Menschen verletzt haben soll. Doch am Tatort sitzt nur ein Mann, der am Computer spielt. Er ist Opfer des sogenannten Swattings.

Falsche Notrufe, die dafür sorgen, dass eine Spezialeinheit der Polizei (in den USA „SWAT-Team“) die Adresse stürmt, sind vor allem auf der anderen Seite des Atlantiks bekannt. Doch auch in Deutschland werden immer häufiger Fälle von Swatting öffentlich, die hier bisher vor allem auf bekannte Personen aus der Streaming-Szene wie Jens „Knossi“ Knossalla oder den Drachenlord abzielten. Das Perfide: Die Täter versuchen, den Spezialeinsatz auszulösen, während die Opfer live im Internet zu sehen sind. Die überraschende Stürmung durch die Polizei wird so direkt ins Netz übertragen und sorgt für reichlich Aufmerksamkeit.

Am Samstag hat es einen 34-jährigen Neustadter erwischt. Er spielte ein Videospiel und übertrug dabei Bild und Ton aus seiner Wohnung ins Internet. Dabei wurde laut Polizeibericht auch seine Anschrift gezeigt, die ein noch Unbekannter verwendete, um einen falschen Notruf abzusetzen. Die Geschichte: Fünf Menschen seien in der Wohnung mit einem Messer verletzt worden, der Täter habe sich verschanzt. Der 34-Jährige hat den Swatting-Versuch aber wohl bemerkt und die Liveübertragung beendet, bevor der Polizeieinsatz im Netz landen konnte.

Polizei erfasst Fälle nicht separat

Aber wie häufig kommt es hier in der Region tatsächlich vor, dass die Polizei wegen Internetphänomenen wie Swatting, Mutproben in sozialen Medien oder Mobbing im Netz auf den Plan gerufen wird? Das wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewertet, teilt Thorsten Mischler, Pressestellenleiter des Polizeipräsidiums Rheinpfalz auf Anfrage mit. Nach seiner Einschätzung kommen Swatting-Fälle wie der in Neustadt sehr selten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums vor. „Persönlich kann ich mich an keinen Fall erinnern“, sagt der Polizist.

Dennoch warnt Mischler davor, die falschen Notrufe nachzumachen: „Regelmäßig kommt es bei Sachverhalten wie in Neustadt zu strafbaren Handlungen.“ Üblicherweise liege ein „Missbrauch von Notrufen“ vor, was mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. „Daneben prüfen wir stets, ob wir die Kosten des Polizeieinsatzes dem Verursacher in Rechnung stellen können“, erklärt Mischler. Je nach Größe des Einsatzes kommen so schnell mehrere tausend Euro auf den Verursacher zu, die der unabhängig von der zu erwartenden Strafe zahlen muss. Im Fall vom Wochenende wird zudem wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.

Strafrechtliche Konsequenzen

Ob Handlungen im Netz strafrelevant werden, hänge aber stark vom Einzelfall ab, sagt der Polizeisprecher. Geht es um Mobbing, Beleidigung, Hassrede oder Cybergrooming – so wird es genannt, wenn sich Erwachsene im Netz durch Manipulation Zugang zu Minderjährigen verschaffen, um etwa sexuelle Übergriffe zu begehen – könnten Straftatbestände bis hin zu Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie Volksverhetzung erfüllt sein. Und auch mit dem Urheberrecht kann es Probleme geben, wenn es beispielsweise um das Recht am eigenen Bild geht.

Eine konkrete Vorbereitung auf solche Internet-Straftaten gibt es bei der Polizei nicht. Das Vorgehen der Beamten sei abhängig von den Umständen des Einzelfalles und den zum Meldezeitpunkt vorliegenden Informationen, erklärt Mischler. Zur Vorbeugung solcher Kriminalitätsphänomene im Internet steht die Polizei demnach im regelmäßigen Austausch unter anderem mit Schulen. Dort unterstützt beziehungsweise initiieren die Behörden Präventionsveranstaltungen, um aufzuklären, wie man sich am besten vor Kriminellen schützt und was man tun sollte, wenn man betroffen ist.

Kinder über Risiken aufklären

„In Chats, Foren oder auf Social Media bewegen sich schon Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich online. Doch das birgt Risiken, die vor allem Kinder noch nicht abschätzen können“, berichtet Mischler. Er sieht die Eltern in der Pflicht: Sie sollten ihm zufolge im Vorfeld mit ihren Kindern sprechen und über die Funktionsweisen, Möglichkeiten und auch den damit verbundenen Risiken aufklären. „Zum Beispiel steckt nicht hinter jedem Kontakt auch wirklich die Person, für die sich der- oder diejenige ausgibt“, nennt der Polizeisprecher einen Aspekt.

Generell empfiehlt die Polizei im Netz, möglichst wenig Daten, Bilder und Videos von sich preiszugeben, vor allem nicht die vollständige Adresse oder die Handynummer in sozialen Netzwerken. Außerdem sollte man sich die Sichtbarkeitseinstellungen der Online-Profile genau anschauen und auf Freunde beschränken. Dazu ergänzt Mischler: „Geben Sie diesen Privatbereich nicht für jedermann frei. Prüfen Sie stattdessen jede Freundschaftsanfrage. Grundsätzlich sollten Sie nur Ihrem engsten Freundeskreis – also Personen, die Sie auch aus dem realen Leben gut kennen – diesen Bereich zugänglich machen.“

Info

Weitere Informationen zum Schutz vor Kriminalität im Netz listet die Polizei unter www.polizei-beratung.de/opferinformationen/cybercrime.

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