Neustadt
Streit um Bebauung: Stadt im Fokus der Kritik
Der eine Fall spielt in Hambach, der andere im Schöntal: Beide sind gänzlich verschieden und zielen doch jeweils auf den Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen ab. Der Stadtrechtsausschuss hat sich die Fälle angehört und muss nun entscheiden, ob die Widerspruchsführer Recht haben oder die Verwaltung. Denn in der Betrachtung sind die Fälle deswegen kurios, weil die Kritik von ganz unterschiedlichen Seiten kommt. Im ersten Fall hat die Stadt ein Bauprojekt genehmigt, wogegen sich nun der Nachbar wehrt, und im zweiten Fall wurde eine Baugenehmigung zurückgenommen, weshalb die Bauherren juristische Wege beschreiten.
Lohnende Investition?
Fall 1: Der unzufriedene Bürger ist alleine zur Sitzung des Stadtrechtsausschusses erschienen. Er hat etliche Dokumente dabei, um seine Argumentation belegen und bekräftigen zu können. Der Mann wohnt in Hambach. Was ihn umtreibt, ist die Entwicklung auf dem Nachbargrundstück. Das dort stehende Haus ist zum Verkauf angeboten. Laut dem von dem Mann beschriebenen Online-Inserat wird potenziellen Käufern eine Investition schmackhaft gemacht, weil sie dort dann ein Reihenhaus mit drei Einheiten oder ein Mehrfamilienhaus errichten könnten. Das schmeckt dem Widerspruchsführer aber überhaupt nicht. Er verweist auf den Bebauungsplan, der eigentlich nur Einfamilienhäuser vorsehe. Dass es auch Doppelhaushälften gebe, sei auch schon eine Aufweichung der ursprünglichen Vorgaben. Daher wolle er nicht noch weitere Ausnahmen und Sonderfälle. Ein Blick in die Bevölkerungsdichte zeige: Das Gebiet ist von Einfamilienhäusern geprägt, „sonst könnte man die Werte gar nicht erzielen“.
Er wisse, dass er auf „hohem Niveau“ klage, aber aus seiner Sicht werde seine Lebensqualität beeinträchtigt, „wenn einem beim Frühstück auf der Terrasse sechs Nachbarn ,guten Appetit’ zurufen“. Die Mitarbeiter der Verwaltung bleiben bei ihrer Position: Sie verweisen auf die Struktur in der betroffenen Straße. Aufgrund der dort bestehenden „höheren Einfamilienhäuser“ und Doppelhäuser sei das geplante Vorhaben zu genehmigen. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen, die schickt der Stadtrechtsausschuss schriftlich zu.
„Einer der sinnlosesten Fälle“
Fall 2: Dieses Mal nimmt ein Bauherr Platz. Er hat seinen Anwalt dabei. Der Streitfall ist komplex, und die Fronten zwischen den Investoren und der Verwaltung scheinen eher verhärtet, wie die Diskussionen im Stadtrechtsausschuss zeigen. Der Mann und seine Frau möchten im Schöntal in zweiter Reihe ein Mehrfamilienhaus errichten. Einen Bebauungsplan gibt es für den Bereich nicht. 2019 wurde zwar eine Bauvorgenehmigung erteilt, doch die Stadt hat diese wieder zurückgezogen. Der Widerspruchsführer kann diese Kehrtwende überhaupt nicht nachvollziehen. Er verweist auf mehrere ähnlich große Referenzgebäude in der Nähe. Die Vertreter der Stadt jedoch sagen: Diese Referenzen zählten nicht, sie seien zu weit weg. Außerdem habe sich die Sachlage seit 2019 beim Projekt verändert.
Der Anwalt des Widerspruchsführers ist mächtig sauer, denn es solle doch gebaut werden. Nur weil die Stadt bei einem Projekt in Hambach eine juristische Niederlage erlitten habe, untersage sie nun das Projekt seines Mandanten: „Das ist einer der sinnlosesten Fällen“, die er je erlebt habe, meint der Anwalt. Für ihn sei die Situation im Schöntal baurechtlich „glasklar“. Statt seinen Mandanten zu unterstützen, „verhindert man hier eine qualitativ gute Bebauung“. Die Stadt-Vertreter weisen die Kritik zurück: Man habe die Außengrenzen der bestehenden Bebauung genau zu betrachten. Demnach sei das Vorhaben des Widerspruchsführers im Außenbereich. Damit dürfe die Stadt das nicht genehmigen, „unabhängig vom Urteil in Hambach“. Diese Argumentation wiederum wollte der Anwalt nicht nachvollziehen, weil das ja bei der Genehmigung 2019 auch schon so gewesen sei. Es folgten kurze Debatten um weitere Vorgaben und gegenseitige Fragen. Der mögliche Bauherr signalisierte Gesprächsbereitschaft bei der Gestaltung des Vorhabens, wollte aber das pauschale Nein der Stadt einfach nicht verstehen. Ob noch Gespräche folgen werden, wird sich zeigen. Die Vertreter der Stadt betonten: „Wir müssen das rechtssicher haben.“ Nun heißt es erst einmal warten, bis die Entscheidung vom Stadtrechtsausschuss per Post kommt.