Neustadt Stadt-Magazin: Polizei überführt zwei Schwarzfahrer

Die Bundespolizei hat zwei Schwarzfahrer in Zügen überführt. So nutzte ein 23-Jähriger die S-Bahn zwischen Neustadt und Haßloch mit einem verfälschten Semesterticket. Das Semesterticket eines anderen Inhabers zeigte ein 32-jähriger Italiener im Regionalexpress zwischen Mannheim und Neustadt bei der Kontrolle. Nicht nur die Betrüger erwartet laut Bundespolizei ein Strafverfahren. Auch das Überlassen einer personalisierten Fahrkarte, egal ob Semesterticket oder Jahreskarte, sei strafbar. (wkr) Das Weingut Gerhard Schwarztrauber (Mußbach) ist deutscher Bio-Erzeuger des Jahres. Das ist das Ergebnis der Fachmesse Mundus Vini Biofach 2015 des Neustadter Meininger Verlags. Insgesamt verkostete die international besetzte Jury des Wettbewerbs 402 Bio-Weine aus Europa, Südafrika, Chile, Argentinien und dem Libanon, vergab zehn Große Goldmedaillen, 96 mal Gold und 90 mal Silber. Das Weingut Schwarztrauber erhielt davon einmal Großes Gold, viermal Gold und zweimal Silber. Eine Auszeichnung Großes Gold ging an das Weingut Mohr-Gutting (Duttweiler). Mundus Vini Biofach ist ein Spezialwettbewerb des seit 15 Jahren bestehenden internationalen Weinpreises Mundus Vini. Die Siegerweine werden auf der internationalen Messe für Bio-Lebensmittel „Biofach“ von 11. bis 14. Februar in Nürnberg vorgestellt. (hox) Vor dem Amtsgericht wird einem 68-jährigen Neustadter vorgeworfen, in 484 Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Straftaten sollen zwischen März 2009 und Juni 2013 in Neustadt begangen worden sein. Außerdem soll er Falschgeld mit der Absicht besessen haben, es in Umlauf bringen. Bei einer Untersuchung seiner Wohnung und eines Gartengrundstückes fand die Polizei nicht unerhebliche Mengen Haschisch sowie fünf gefälschte 100-Euro-Scheine. Der Beschuldigte verweigerte gestern zum Prozessauftakt die Aussage zur Sache. Bei einem Rechtsgespräch schlug sein Verteidiger vergeblich eine Bewährungsstrafe vor. Der Verhandlungstag war von zahlreichen Unterbrechungen geprägt. Allein fünf geladene Zeugen erschienen nicht. Einer konnte durch die Polizei vorgeführt werden. Bei den vier anderen beantragte die Staatsanwaltschaft ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Zwei anwesende Zeugen, darunter die vom Angeklagten getrennt lebende Ehefrau, machten keine Angaben. Zwei weitere Zeugen trugen wenig zur Klärung bei. Das Gericht hat drei Verhandlungstage bis zum 13. Januar angesetzt. (tefa)