Neustadt Rund 90 Häuser auf neun Hektar

Für das Baugebiet M 7 stellte das Mannheimer Planungsbüro Stadtplanung + Architektur Fischer dem Meckenheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen ersten Vorentwurf des Bebauungsplans „Zwischen Haßlocher und Böhler Straße – M 7“ vor.
Die Einteilung der Bauflächen, Straßen und Grünflächen mit Versickerungsmulden für das Oberflächenwasser sei ein Vorschlag und habe noch einen gewissen Änderungsspielraum, erklärte Peter Fischer von dem Mannheimer Architekturbüro. Auf dem rund neun Hektar großen Areal sollen 70 Einfamilien- und 20 Doppelhäuser mit unterschiedlicher Geschosszahl entstehen. Der Gemeinderat favorisiert moderne Hausformen mit flachen Dächern mit einer maximalen Neigung von 15 Grad und einer Firsthöhe von höchstens elf Metern. Die Grundstücke haben eine Fläche zwischen 400 und 450 Quadratmeter. Bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 wie im Meckenheimer Fall können 35 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden. Weiter entstehen hier vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils zwölf Wohneinheiten zu je 65 Quadratmeter Wohnfläche. Für zwei weitere Mehrparteienhäuser, mit jeweils zehn Wohneinheiten, sind im Erdgeschoss Ladengeschäfte vorgesehen. Entlang der Böhler Straße wird ein Bereich geschaffen, in dem sich örtliche Gewerbebetriebe ansiedeln könnten. Wie bereits berichtet, macht das Areal etwa zwölf Prozent des gesamten Baugebiets aus. Die Standorte für die angrenzende Feuerwehr und den Jugendtreff seien weiterhin gesichert, so Fischer. Der Entwurf des Bebauungsplans sei bereits mit der Unteren Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim sowie dem Verband Region Rhein-Neckar als Träger der Regionalplanung abgestimmt worden. Es stehe noch eine Artenschutzprüfung aus, die im Frühjahr vorgenommen wird, um den Bedarf an Ersatz- und Ausgleichsarbeiten zu bestimmen und im Bebauungsplan zu integrieren. Anschließend werde der Bebauungsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Für dessen Weiterentwicklung soll die Gemeinde entsprechende Regelungen festlegen, riet der Fachmann. Eine vorgezogene Beteiligung sei nach den Sommerferien möglich. Das weitere Prozedere werde noch ungefähr ein Jahr dauern. Nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgt die Umlegung, Grundstücke können zugeteilt werden. Die Freien Wähler hatten in einem Antrag gefordert, dass der Gemeinde bei der Umlegung eine Fläche für ein Mehrfamilienhaus mit günstigem Wohnraum zugeteilt werden soll. Die Ratsmitglieder nahmen diesen Antrag bei einer Enthaltung an. Beim weiteren Antrag der Freien Wählergruppe zur Gründung einer Wohngenossenschaft im Baugebiet M 7 stimmte der Gemeinderat, bei einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen dafür, dass die rechtliche Form zunächst offenbleiben und in „Baugemeinschaft“ umbenannt werden soll. Die Beteiligten solcher Baugemeinschaften hätten ein Mitspracherecht und könnten ihre eigenen Vorstellungen mit einbringen. „Wir wollen hier keine Investoren, die mit dem Wohnungsbau Geld machen wollen“, betonte Christian Wilhelm (FWG). Die Gemeinde soll zu diesem Thema eine Infoveranstaltung für Interessenten anbieten.