Neustadt Rat will Tempo-30-Zone erweitern

Mindestens im Bereich um den Kindergarten sollte Tempo 30 gelten, finden die Gemeindeeratsmitglieder.
Mindestens im Bereich um den Kindergarten sollte Tempo 30 gelten, finden die Gemeindeeratsmitglieder.

Bei seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinderat einstimmig den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Zudem soll beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf der Hauptstraße beantragt werden.

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde weist für 2019 ein Minus von knapp über 260.000 Euro aus, der Investitionshaushalt 2019 liegt inklusive der planmäßigen Tilgung bestehender Kredite mit knapp 388.000 Euro im Minus, wie Melanie Walther, Sachgebietsleiterin der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Deidesheim, den Rat informierte. „Die Zahlen sehen nicht gut aus“, kommentierte Ortbürgermeister Josef Seckinger (CDU) das Zahlenwerk. Er verwies aber auch darauf, dass die Gemeinde in den letzten neun Jahren trotz beständig negativer Haushaltszahlen über 900.000 Euro Schulden abgebaut habe, und der Haushalt wie gewohnt mit finanziellen Puffern geplant sei. Größte Posten im Haushalt sind die Kabelverlegungen für die Straßenbeleuchtung im Bereich Hauptstraße, Kirchgarten und Waldmannstraße (50.000 Euro), der E-Check öffentlicher Gebäude (35.000 Euro) und der Abriss vier gemeindeeigener Gebäude in der Hauptstraße und der Hintergasse (50.000 Euro). Bei den Investitionen schlägt vor allem der erste Bauabschnitt der Breitbandversorgung mit 160.000 Euro zu Buche. Hier äußerte später ein Bürger die Sorge, dass nach dem Ausbau ein Wechsel zum Breitbandanbieter Inexio, der die Ausschreibung des Kreises gewonnen hat, Voraussetzung für einen schnellen Internetzugang sein könnte. Seckinger versprach, das bis zur nächsten Sitzung zu klären. Einstimmig beschlossen hat der Rat, beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) die bestehende Tempo-30-Zone auf der Hauptstraße zu erweitern. Mindestens solle die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Bereich um den Kindergarten als schutzbedürftige Einrichtung im Sinne der Straßenverkehrsordnung, auf Antrag der CDU darüber hinaus auch von der Nordgasse bis zur Kreuzung mit der Friedelsheimer Straße gelten. Der Landesbetrieb Mobilität hatte solche Anträge in der Vergangenheit abgelehnt. Der neue Leiter des LBM, so berichtete Seckinger, habe in einem Gespräch aber einen neuen Antrag angeregt.

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