Neustadt Rat passt Bebauungsplan an

Die Stadt Deidesheim wird den Bebauungsplan „Östlich des St. Martinsweges (D5)“ nach Änderungen erneut öffentlich auslegen. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Zufahrt zum geplanten Neubaugebiet sowie die Höhe der Häuser. Behörden und Organisationen hatten sich ebenso wie Anwohner zu dem Plan geäußert.
Geplant sind in dem Gebiet Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise mit maximal zwei Geschossen und höchstens zwei Wohnungen darin. Die Firsthöhe soll nicht höher als 10,50 Meter sein, die Traufhöhe 6,50 Meter. Als problematisch hatte der Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) unter anderem die Zufahrt von der Landesstraße 516 über die Steingasse in den Buschweg erachtet, der wiederum zum Neubaugebiet führt: Besonders aus Süden kommende Sattelschlepper wie zum Beispiel Baufahrzeuge oder Müllabfuhr könnten Schwierigkeiten haben, dort einzuscheren. Im geänderten Bebauungsplan hielten die Stadtratsmitglieder fest, dass die Anbindung des Buschweges an die Steingasse auf acht Meter ausgeweitet wird. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bad Dürkheim wies darauf hin, dass sich in direkter Umgebung des Baugebiets ein Vogelschutzgebiet befinde, wo die geschützten Zaunammern kartiert wurden. Um den Artenschutz zu gewährleisten, dürften die Weinberge nur außerhalb der Brut- und Setzzeit gerodet werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die künftigen Bewohner während der Bauarbeiten den Bahnübergang sowie den östlichen Teil des Buschwegs nicht als Durchfahrt nutzen, um das Schutzgebiet nicht zu beeinträchtigen. In ihrer Abwägung weist die Stadt wiederum darauf hin, dass das Schutzgebiet lediglich im Nordosten an das Areal grenze. Dort gebe es einen Wirtschaftsweg, Fußwege und Häuser. Störungen seien wenig wahrscheinlich. Der Stadtrat beschloss, externe Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt nachzuweisen und dies im Planentwurf aufzunehmen. Über ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten wurde festgestellt, dass an den zur Bahnstrecke zugewandten Fassaden sowie zu denen zur Weinstraße (L 516) hin die Lärmschutzgrenze teilweise überschritten wurde. Das Plangebiet soll deshalb in Zonen eingeteilt werden, für die entsprechende Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen sind. Laut Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau liegt das Gebiet D 5 in einem Bereich, in dem lokal erhöhtes und seltener sogar hohes Radonpotenzial festgestellt wurde. Es werde daher empfohlen, vor Baubeginn vorsorglich Messungen zum tatsächlich vorhandenen Radongehalt vorzunehmen, wie es nun im Plan heißt. Je nachdem, wie hoch die Konzentration sei, seien „bauliche Vorsorgemaßnahmen“ ratsam.