Maikammer Photovoltaik: Bausatzung soll angepasst werden

Wo PV-Anlagen aufgestellt werden dürfen, wird über Satzungen geregelt.
Wo PV-Anlagen aufgestellt werden dürfen, wird über Satzungen geregelt.

Die Ortsbausatzung in Maikammer soll hinsichtlich der Installation von Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner letzten Sitzung dem Ortsgemeinderat empfohlen, einen Grundsatzbeschluss dazu zu fassen.

Nach Aussage von Ortsbürgermeister Karl Schäfer schließt die derzeitige Ortsbausatzung aus dem Jahr 2016 PV-Anlagen nicht grundsätzlich aus. Erlaubt sind sie bisher auf definierten, nicht einsehbaren Bereichen. Die für Denkmalbehörden anzuwendende Verwaltungsvorschrift ermöglicht künftig auch auf und an denkmalgeschützten Gebäuden nach Prüfung und Genehmigung PV-Anlagen. Dies wird von Bauherren oftmals dahingehend fehlinterpretiert, dass diese „Lockerung“ im Denkmalschutz dann erst recht auch für Ortsbau- beziehungsweise Gestaltungssatzungen gelte und Festsetzungen zu PV-Anlagen in Gestaltungssatzungen nun hinfällig seien. Da diese Satzungen auf dem Satzungsrecht der Gemeinde basieren, müssen Änderungen aber über ein formelles Verfahren laufen, um PV-Anlagen in einsehbaren und straßenbildprägenden Bereichen zu ermöglichen.

„Die Ortsgemeinde Maikammer hat eine Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Daher möchte sie sich, ohne dabei das historisch gewachsene und schützenswerte Ortsbild aus den Augen zu verlieren, mit der Änderung der Ortsbausatzung hinsichtlich PV-Anlagen befassen“, so Ortsbürgermeister Schäfer. Zunächst soll nun ein Grundsatzbeschluss zu dieser Änderung gefasst und ein erster Vorschlag durch einen Ortsplaner vorgestellt werden. Anschließend soll der Änderungsvorschlag ausgearbeitet, gegebenenfalls mit zeichnerischen Beispielen ergänzt und mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dann kann der Ortsgemeinderat darüber entscheiden.

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