Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Ortsvorsteher-Wahl: Ganz oder gar nicht

Am 9. Juni 2024 findet in Rheinland-Pfalz die Kommunalwahl statt.
Am 9. Juni 2024 findet in Rheinland-Pfalz die Kommunalwahl statt.

Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher zu sein – ein Ehrenamt, das nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist. Und doch treten im Juni sechs Amtsinhaber in den Neustadter Weindörfern wieder an. Dafür haben sie gute Gründe. Gleiches gilt allerdings für jene drei, die aufhören.

Keine Wahl ist so umfangreich wie die Kommunalwahl. Alle fünf Jahre müssen auch die Neustadter viele Kreuzchen machen. Zum einen geht es um Gremien – wie Stadtrat und Ortsbeiräte

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