Neustadt Neustadt: „60 Neubürger verträgt Branchweiler“

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Oberbürgermeister Hans Georg Löffler hat im Bauausschuss erklärt, dass die Deutsche Reihenhaus AG weder von ihm noch von der Verwaltung eine Zusage erhalten habe, 20 Häuser auf dem ehemaligen Raab-Karcher-Gelände errichten zu dürfen. Gleichzeitig verteidigte er die Absicht, das Vorhaben nach Prüfung eines Schallgutachtens zu genehmigen.

„Der Sachverhalt ist falsch dargestellt worden.“ Mit dieser Aussage bezog sich Oberbürgermeister Hans Georg Löffler vor allem auf ein in der RHEINPFALZ veröffentlichtes Zitat des Immobilienmaklers Dieter Schwab, dass der Oberbürgermeister in den Schriftverkehr mit der Verwaltung eingebunden war. Schwab ist der Vermarkter des Grundstücks. Löffler betonte, in die Gespräche und die Mails nicht eingebunden gewesen zu sein. Wie berichtet, gibt es Kritik von Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer (CDU), der befürchtet, dass das Projekt mit dazu beiträgt, dass die Infrastruktur des Stadtteils an ihre Grenzen stößt. Pascal Bender (SPD) monierte, dass der Bauausschuss nicht über den Stand des Verfahrens unterrichtet wurde. Löfflers Aussagen dazu waren nicht einheitlich. Als Stadtplaner Bernhard Adams einräumte, „dass wir den Bauausschuss vielleicht zu spät informiert haben“, fiel ihm Löffler ins Wort: „Nein, es gab noch kein Gutachten. Das musste der Bauträger noch vorlegen. Folglich gab es auch keinen früheren Informationsbedarf für die Gremien.“ Als Marc Weigel (FWG) später dem Oberbürgermeister vorwarf, bei der Diskussion über die geplante Wohnbebauung auf dem Sulo-Gelände im Stadtrat nicht das Raab-Karcher-Projekt angesprochen zu haben, sagte Löffler: „Ich hatte das in dem Moment nicht auf dem Schirm. Ich habe nicht daran gedacht.“ Laut Löffler hat die Verwaltung für ein Drittel des Grundstücks eine Baulast eintragen lassen, wonach dort nur Gewerbe angesiedelt werden darf. Dieses Gelände hat das Autohaus Schneider aus Lachen-Speyerdorf gekauft. Das Stadtplanungsamt sei der Meinung gewesen, beide Projekte über Paragraf 34 des Baugesetzbuches genehmigen zu können, ohne den Bebauungsplan zu entwickeln. In einem solche Fall sind Gebäude zulässig, wenn sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Dass die Deutsche Reihenhaus AG aus Vermarktungsgründen dann vorgeprescht sei, ohne eine Baugenehmigung zu haben, könne ihm nicht angelastet werden, so Löffler. Er warb aber auch um Verständnis für das Projekt: „Es handelt sich um 20 Häuser, das sind vielleicht 60 Neubürger, die verträgt Branchweiler sicherlich noch.“ Man dürfe nicht vergessen, dass jeder neue Bürger Neustadt zusätzliche Schlüsselzuweisungen und einen höheren Einkommensteueranteil bringe. Die Kritik an seiner Person in dieser Angelegenheit sei mit der Wahlkampf-Aufregung zu erklären. Er sei bestürzt über die persönliche Verunglimpfung. Er habe kein Kommunikationsproblem, wie unterstellt. Die Angriffe würden die Mitarbeiter der Verwaltung demotivieren. So bleibe Eigeninitiative auf der Strecke. Stadtplaner Bernhard Adams betonte, dass mehrere Versuche des Eigentümers, das Gelände mit reiner Wohnbebauung zu überplanen, abgelehnt worden seien. Und im Hinblick auf die Debatte über Sulo im Januar sagt er: „Wir haben in der Verwaltung registriert, dass ein neuer Wind weht und respektieren selbstverständlich diese Vorgaben im Hinblick auf Wohnbebauung.“ Die Praxis, einen Aufstellungsbeschuss ruhen zu lassen und Bebauung über Paragraf 34 zu erlauben, sei ein übliches Verfahren, dass sehr oft angewendet werde, auch um die hohen Kosten für einen Bebauungsplan zu sparen. Das bekannteste Beispiel sei die Umgebung um die Tuchfabrik Oehlert im Schöntal, die so erfolgreich entwickelt worden sei. Dort seien mittlerweile 154 Bürger gemeldet. Adams griff die Bedenken von Ingo Röthlingshöfer mit den Worten auf: „Uns ist bewusst, dass weitere Gewerbebetriebe im Branchweiler sich in einem Umwandlungsprozess befinden.“ Es sei die gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Politik, dafür ein Konzept zu erstellen und die Frage zu beantworten, wie dies städtebaulich und auch verkehrstechnisch gelöst werden könne. |wkr

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