Neustadt
Neustadt: Ärger über Wegfall des kombinierten Fuß- und Radweges in der Martin-Luther-Strasse
Kunden der Bäckerei in der Martin-Luther-Straße in Neustadt können seit geraumer Zeit über eine Rampe in die Filiale gelangen. Ist der barrierefreie Zugang aber der Grund, weshalb dort Radfahrer nicht mehr auf dem Bürgersteig unterwegs sein dürfen?
Das fragt sich Horst Wambsganß. Wie der Neustadter Rentner der RHEINPFALZ berichtet, steigt er öfter mal aufs Fahrrad, um von der Hambacher Höhe nach Deidesheim zu kommen. Auf dem Rückweg, genauer in der Martin-Luther-Straße, fährt er auf dem Bürgersteig. Auf einem rund 100 Meter langen Abschnitt jedoch, genauer gesagt zwischen den Einmündungen zur Mönchgartenstraße und Branchweilerhofstraße, muss Wambsganß auf die Straße wechseln. Dort ist der Bürgersteig nur für Fußgänger vorgesehen. Das war nicht immer der Fall, kann sich Wambsganß erinnern.
Liegt es an dem barrierefreien Zugang?
„Nun, was hat sich geändert, dass hier gehandelt wurde?“, fragt sich Wambsganß. Er vermutet, dass die Änderung mit der Rampe zur Bäckereifiliale zu tun haben könnte. Die sei schließlich vor nicht allzulanger Zeit gebaut worden. Der Bürgersteig sei schmaler, deshalb wäre für Radler kein Platz mehr, denkt sich Wambsganß. „Sollte das der Fall sein, weshalb die Regelung geändert wurde, frage ich mich, wieso ein Unternehmen auf öffentlichem Gelände eine Rampe bauen und dafür sorgen kann, dass wir Radfahrer auf die Straße wechseln müssen.“ Vor allem vor dem Hintergrund, dass aus Klimaschutzgründen mehr Radwege gebraucht würden, könne er dies nicht nachvollziehen. Ihn störe, dass er gerade in solch einer stark befahrenen Straße auf die Fahrbahn ausweichen müsse. „Das finde ich viel zu gefährlich, zumal da noch eine Kreuzung ist“, sagt Wambsganß.
Die Stadtverwaltung teilt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit: „Auch unabhängig von der Bäckerei musste eine Änderung für den Radverkehr erfolgen.“ Die Rampe habe die Behörde nicht dazu veranlasst, den gemeinsame Fuß- und Radweg an der betreffenden Stelle aufzugeben. Änderungen der Richtlinie im Bereich Verkehrsplanung und Straßenverkehrssicherheit, die im Wesentlichen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgeben werde, seien vielmehr der Grund gewesen.
Markierungen folgen noch
Darüber hinaus habe es an der betreffenden Stelle „erhebliche Verkehrsbehinderungen“ gegeben, teilt die Stadt mit. Dadurch, dass Autofahrer in der Vergangenheit häufig widerrechtlich vor dem Geschäft gehalten hätten, wäre der Bürgersteig zu eng für Fußgänger und Fahrradfahrer gewesen. Demzufolge wären auch gefährliche Situationen nicht ausgeschlossen gewesen. „Wobei beachtet werden sollte, dass Fahrradfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn unterwegs sein müssen. Es sei denn, es gibt Möglichkeiten, die Alternativen erlauben.“
Die Auflösung des gemeinsamen Fuß- und Radweges hätte jedoch zeitgleich mit einer Neumarkierung auf der Fahrbahn erfolgen sollen, ist aus dem Rathaus zu hören. Das werde nun nachgeholt. Es werde einen Radweg auf der Fahrbahn geben, um dadurch auch für mehr Sicherheit für die Radler zu sorgen. „Die Neumarkierung auf der Fahrbahn wird in Kürze ergänzt.“ Allerdings nur zwischen Mönchgartenstraße und Konrad-Adenauer-Straße, nicht weiter bis zur Branchweilerhofstraße, da die Verkehrsführung dort nach Angaben der Stadt gefährlich sei und eine Neumarkierung bis zur Branchweilerhofstraße ungünstig wäre.