Neustadt / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Molotowcocktail-Werfer zu Haftstrafe verurteilt

Überrest des Brandanschlags am 20. August: Eine verbrannte Tür liegt in der Neustadter Rotkreuzstraße.
Überrest des Brandanschlags am 20. August: Eine verbrannte Tür liegt in der Neustadter Rotkreuzstraße.

Ein Neustadter hatte sich „im Krieg“ gewähnt gegen die Stadtverwaltung. Mit Molotowcocktails setzte er sich im August 2020 bei der geplanten Zwangsräumung seiner Wohnung zur Wehr. Unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung wurde er am Freitag am Landgericht Frankenthal verurteilt.

Akribisch hatte sich ein 65-jähriger Neustadter auf die Zwangsräumung seiner Wohnung im August 2020 vorbereitet. Oder vielmehr auf die „Verteidigung seiner Festung“, wie er seine Tat am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Frankenthal im Februar bezeichnete. Was folgte, war ein heimtückischer Angriff mit Brandsätzen auf zwei Vollzugsbeamte der Neustadter Stadtverwaltung sowie auf die Feuerwehr. Das Gericht hat den Mann am Freitag unter anderem wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert, die Nebenklage allein für die Tat gegen die Vollzugsbeamten zehn Jahre. Die Verteidiger hatten für Freispruch plädiert, unter der Voraussetzung, dass ihr Mandant sich einer Therapie unterziehe.

Der Anschlag, so hatte es eine psychiatrische Gutachterin vor Gericht beschrieben, war das Ergebnis jahrelanger subjektiv empfundener Kränkungen. Diese seien zurückzuführen auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung des Mannes, die sich vor allem durch Narzissmus äußere. Aus den Kränkungen entwickelten sich Zeit seines Lebens immer wieder Aggression, Hass und Rachefantasien. So auch gegenüber der Neustadter Stadtverwaltung. Vor Gericht hatte der 65-Jährige angegeben, sich im Krieg gegen die Stadt befunden zu haben.

Hilfsangebote ignoriert

Weil er mit den Forderungen des Sozialamts unzufrieden gewesen war, weigerte sich der Frührentner, Grundsicherung zu beantragen. Das Geld vom Staat blieb aus und in der Folge die Zahlungen an seine Vermieterin, die Neustadter Wohnungsbaugesellschaft (WBG). Auf Mahnungen folgten Räumungsklage und Zwangsräumung. Zahlreiche Hilfsangebote seitens der Stadt, der WBG und auch seines Nachbarn hatte der Mann zuvor „konsequent und auf allen Kanälen ignoriert“, so der Vorsitzende Richter Andreas Tangl bei der Urteilsverkündung. Er stellte klar: „Es handelt sich keinesfalls um einen armen, mittellosen Rentner, der sich einer Übermacht bestehend aus Stadtverwaltung und WBG gegenübersah.“ Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung habe er sich selbst in die Situation gebracht, die ganz einfach und ohne Gewalt hätte gelöst werden können.

Stattdessen baute der Neustadter nach eigener Aussage aus in Flaschen und Marmeladengläser abgefülltem Benzin und Stofffetzen Molotowcocktails. Als zwei Vollzugsbeamte, begleitet von einer Gerichtsvollzieherin, am 20. August um kurz nach 10 Uhr in die von einem Schlüsseldienst geöffnete Wohnung traten, gab er sich zunächst freundlich. Im nächsten Moment kippte er einen Brandsatz in deren Richtung sowie einen weiteren auf Teelichter neben sich. Es kam zur Verpuffung. Beide Beamte konnten sich in den Flur beziehungsweise über das Badezimmer auf das Dach retten. Sie trugen schwere Brandverletzungen davon, unter denen sie noch heute leiden – vor allem psychisch, wie ihre als Zeugen geladenen Therapeutinnen darlegten. Und sie sind noch immer arbeitsunfähig.

Vermindert schuldfähig

Doch damit war der Angriff noch nicht vorbei. Der Mann warf nun Brandsätze aus dem Fenster. Die angerückte Feuerwehr brachte ein Drehleiterfahrzeug vor dem Haus in Stellung, um den Brand in der Wohnung zu löschen. Der 65-Jährige zielte auf ein Feuerwehrauto sowie auf den Korb der Drehleiter, in dem sich ein Feuerwehrmann befand. Dessen Kameraden drängten den Angreifer mit Hilfe eines gezielten Wasserstrahls in das Fenster zurück. Damit sei die „Mission“ zu Ende gewesen, zitierte der Richter den Angeklagten am Freitag. Der Neustadter ließ sich von Polizisten abführen.

Seine Haftstrafe wird der laut Gericht nur vermindert Schuldfähige im Pfalzklinikum in Klingenmünster verbringen. Eine Heilung seiner Persönlichkeitsstörung sei nicht möglich, sagte Richter Tangl und berief sich dabei auf das psychiatrische Gutachten. Jedoch könnten die Symptome durch eine intensive Therapie gemindert werden, sodass der Neustadter nach zwei Dritteln der Haftzeit entlassen werden könnte – sofern er das Behandlungsangebot ernst nehme. Diese Entscheidung obliege jedoch nicht dem Landgericht. Unbehandelt sei der Täter zu ähnlichen Taten fähig wie vergangenen August.

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