Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Mit Cannabis und Messern gegen Traurigkeit: 42-Jähriger muss in die Psychiatrie

Immer wieder ruft die Mutter des Angeklagten die Polizei zu Hilfe, weil er sich wieder Waffen gekauft hat.
Immer wieder ruft die Mutter des Angeklagten die Polizei zu Hilfe, weil er sich wieder Waffen gekauft hat.

Gefängnis und Geldstrafe sind nicht die einzigen gravierenden Mittel, die einem Gericht zur Verfügung stehen. In Frankenthal musste sich nun ein Haßlocher verantworten, dessen Verhalten sogar Sondereinsatzkommandos der Polizei auf den Plan rief. Bereitwillig sprach er über sein Leben, das irgendwann in die falsche Richtung lief.

Der 42-Jährige muss den Kopf einziehen, als er den Verhandlungssaal betritt. Der Justizbedienstete, der ihm die Handschellen abnimmt, ist einen Kopf kleiner. Der Hüne bedankt sich artig und nimmt auf der Anklagebank Platz. Derzeit ist er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Staatsanwalt Maximilian Schumacher wirft ihm Verstöße gegen das Waffengesetz vor, zudem versuchte gefährliche Körperverletzung.

Der Mann auf der Anklagebank ist nicht vorbestraft. In den Jahren 2022 und 2023 rücken Sondereinsatzkommandos (SEK) der Polizei mehrmals aus, weil seine Mutter um Hilfe gerufen hatte: Er habe seine Wohnung verwüstet und sich mal wieder Waffen beschafft. Die SEK-Kräfte finden eine Menge: Springmesser, Macheten, Armbrustbolzen, Würgegeräte. Vor allem: Über eine Wohnungstür hat er einen Dolch gehängt, Klingenlänge: 21,5 Zentimeter. Als ein SEK-Mann durch die Tür tritt, bekommt er den Dolch auf den Kopf. Zum Glück trägt der Beamte einen Helm und bleibt unverletzt.

Bisweilen salbungsvoll äußert sich der Angeklagte

Der große Mann auf der Anklagebank äußert sich zu den Vorwürfen – bereitwillig, sehr ausführlich, dialektfrei, eloquent, sanft, bisweilen salbungsvoll. Sein Ton steht in krassem Gegensatz zu dem Dolch und den anderen Waffen. Nach dem Fachabitur, berichtet er, habe er letztlich ohne Erfolg drei Studiengänge begonnen, darunter einen zur Polizeiausbildung. Als der letzte Ausbildungsversuch gescheitert und eine dreieinhalbjährige Beziehung in die Brüche gegangen sei, seien fünf Jahre Lethargie gefolgt. „Ich lag nur auf der Couch und schaute Netflix.“ Mit großen Mengen Cannabis habe er versucht, seine Traurigkeit und seine Ängste zu bekämpfen. „Das war dumm“, konstatiert er. Zudem: „Wenn man traurig ist, dann versucht man, Dinge zurück zu holen, die einen als Kind fasziniert haben.“ Zum Beispiel Waffen. „Das war unüberlegt“, sagt er, „aber die Waffen sollten nie dazu dienen, Menschen zu verletzten.“ Dass der Dolch den SEK-Mann traf, tue ihm „unwahrscheinlich leid.“ Allerdings sei er schon auch schockiert gewesen, dass ihn die SEK-Männer rüde behandelt hätten.

Polizeibeamte treten in den Zeugenstand: „Wir hatten mehrere Einsätze bei ihm und waren immer froh, wenn wir ihn nicht in seiner Wohnung antrafen, die mit Waffen vollgestopft war, sondern im Freien.“ Er habe oft randaliert und herumgeschrien. Einmal sei der Mann in stockfinsterer Nacht mit einer Sonnenbrille im Garten herumgelaufen, ein anderes Mal habe er gesagt, er sei ein Hund, habe gebellt und mit Leuten geredet, die gar nicht da waren.

Mehrmals brachte ihn die Polizei in psychiatrische Einrichtungen. „Ich hoffe, dass ich noch eine Chance bekomme, wieder ein Teil der Gesellschaft zu werden und stolz auf mich zu sein“, sagt er jetzt. Die Sache mit dem Cannabis sei für ihn „beendet“.

Aber so einfach ist die Sache offenkundig nicht. Gleich drei psychiatrische Fachärzte sagen vor Gericht aus, zwei als sachverständige Zeugen, einer, Immo Müller (Neustadt) als Gutachter. Müller diagnostiziert eine bipolare affektive Psychose. „Da gibt es manische Phasen, in denen die Patienten mit Riesenenergie die unglaublichsten Dinge tun, auch fatale, zum Beispiel Schulden machen. Danach folgen Phasen tiefster Depression.“

Der Mann auf der Anklagebank sei wegen einer krankhaften seelischen Störung schuldunfähig, urteilt Psychiater Müller. Für diese Konstellation sieht das Gesetz vor, dass zwar eine Bestrafung ausscheidet, dafür aber als Sanktion eine „Maßregel der Besserung und Sicherung“ in Frage kommt, im konkreten Fall die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Bedingung dafür: Der Täter ist künftig für die Allgemeinheit gefährlich.

Gutachter Müller warnt vor hohem Risiko-Potential, falls der beschuldigte Haßlocher nicht in eine geschlossene Einrichtung geschickt werde. „Er braucht tägliche enge Begleitung und akribisch überwachte Medikamenten-Einnahme.“ Anderenfalls drohten wieder „Episoden“, manische oder depressive. Der Beschuldigte selbst spricht durchaus positiv über seine aktuelle Erfahrung, den angeordneten vorläufigen Psychiatrie-Aufenthalt: „Der strukturierte Tagesablauf dort lässt die Ängste verschwinden, die ich früher mit Cannabis bekämpft habe.“

Die Plädoyers: Staatsanwalt Schumacher warnt nicht zuletzt vor der Cannabis-Sucht: „Wenn man ihn jetzt nicht stationär einweist, überlässt man ihm seinem Schicksal, und dann war’s das.“ Verteidiger Matthias Schwab (Neustadt) plädiert dafür, eine Psychiatrie-Einweisung zwar zu verhängen, aber sie zur Bewährung auszusetzen um zu sehen, ob nicht auch mildere Sanktionen, etwa ambulante Behandlungen, ausreichen.

Vorsitzender Richter: „Wir sind optimistisch“

Der Vorsitzende Richter Alexander Melahn verkündet schließlich das Urteil: „Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“ Mindestens zwei bis drei Jahre seien nötig, so hatten die Psychiater erklärt. Melahn legt dar: Die Tatbestände „unerlaubter Waffenbesitz“ und „versuchte gefährliche Körperverletzung“ habe der Beschuldigte verwirklicht, allerdings „in manisch bedingtem Wahn“, sodass keine Strafe verhängt wird. Die Psychiatrie-Einweisung zur Bewährung aussetzen? „Eindeutig nicht.“ Die Cannabis-Sucht sei noch nicht ausreichend behandelt. Zudem beklage sich der Beschuldigte über SEK-Einsätze, anstatt einzusehen, dass alleine er das Unheil anrichtete. Allerdings: „Wir sind optimistisch“, sagt Melahn. „Wir trauen ihm zu, dass er es in überschaubarer Zeit wieder auf den richtigen Weg schafft.“

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