Neustadt
Mehrwegpflicht: Stadt braucht noch etwas Zeit
Mittagszeit in der Neustadter Innenstadt. Wer zum Metzgerei-Imbiss geht, um sich schnell etwas fürs Büro zu holen, sieht das große Infoschild schnell. Im Geschäft gibt es kein Plastikgeschirr mehr, das nach dem Futtern direkt in der Tonne landet. Stattdessen werden stabile Mehrwegteller angeboten – die kosten zwar Pfand. Aber die paar Euro gibt es zurück, wenn man alles leergeputzt wieder abgibt. Dann kann das Pfandgeschirr gespült und wieder in Umlauf gebracht werden. Ein paar Meter weiter werden mittags Eintöpfe angeboten. Wer nicht vor Ort essen möchte, bekommt ein großes Glas, muss auch dafür ein Pfand hinterlegen und daran denken, das Pfandmärkchen nicht zu verschludern. Und wer Lust auf ein Tagesessen hat, kann in dem Laden gerne seine mitgebrachten Schüsseln über die Theke reichen.
Die Beispiele zeigen – es tut sich was, auch bei den Läden in Neustadt. Obwohl die Stadtverwaltung noch nicht auf ein strenges Tübinger Modell und somit auf eine zusätzliche Abgabe für Verpackungen setzt. Den Grünen ist das Thema Müllvermeidung ein Herzensanliegen, weshalb sie von der Verwaltung wissen wollten, wie es in der Stadt beim Thema Mehrwegpflicht, die seit 1. Januar 2023 per Gesetz gilt, steht und welche Konzepte geplant sind. Die Grünen begründen ihr Nachhaken so: „Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen sind leicht vermeidbarer Müll. Dafür werden viele Ressourcen verschwendet – auch auf städtischer Seite. Nicht zuletzt kommt es immer wieder zu unschönen Müllansammlungen.“
Stadt will informieren
Neustadt sollte sich daher ein Beispiel an Tübingen nehmen, so die Grünen: Die dortige Verpackungssteuer sei im Mai vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden und habe in der schwäbischen Stadt zu „einer starken Reduktion des Abfallaufkommens von Einwegverpackungen geführt“. Zugleich würden Betriebe in Tübingen von der Stadt finanziell bei der Anschaffung von Mehrwegverpackungen und Spülmaschinen unterstützt.
Obwohl die Verwaltung das Ansinnen der Grünen durchaus teile, sei man beim Thema etwas zurückhaltend, sagt Pressesprecher Tobias Grauheding. Zunächst wolle man abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheide. Denn McDonald’s habe gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf die Verpackungssteuer in Tübingen Revision eingelegt. Und wenn diese Entscheidung vorliege, brauche die Stadt für die Vorbereitung „ein paar Monate Vorlauf“. Außerdem sei zu bedenken, dass es in der Innenstadt mit den dort ansässigen Betrieben kaum Probleme gebe. Schwierigkeiten mit herumliegenden Abfällen gebe es primär mit Schnellimbissen im Außenbereich der Stadt, so Grauheding. Auch das müsse berücksichtigt werden.
332 Betriebe in Neustadt
Im Stadtrat haben Bürgermeister Stefan Ulrich und Umweltdezernentin Waltraud Blarr Antworten auf die von den Grünen aufgeworfenen Fragen gegeben. Blarr betonte, dass Betriebe mit einer Verkaufsfläche von über 80 Quadratmetern und mit mehr als fünf Mitarbeitern neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten müssen. In kleineren Betrieben müssten die Verbraucher zumindest die Chance haben, „die Lebensmittel in selbst mitgebrachte Mehrwegverpackungen umzufüllen“, so Blarr. In Neustadt sei man bei der Mehrwegpflicht „noch im Aufbau“. Derzeit verschaffe sich die Verwaltung eine Übersicht, wie viele und welche Betriebe vom neuen Gesetz betroffen seien. Blarr bezifferte die Anzahl der Betriebe in Neustadt, die Lebensmittel verkaufen, auf 332. Allerdings gebe es nicht überall auch Speisen zum Mitnehmen. Geplant sei, alle Betriebe über die Mehrwegpflicht zu informieren; erst später seien Kontrollen geplant. Konkrete Aussagen zum Umsetzungsstand seien daher nicht möglich, so Blarr. Grundsätzlich könne sie sich Fördermodelle vorstellen, damit in Neustadt verstärkt auf Mehrweg gesetzt und Müll vermieden werde.
Ulrich plädierte dafür, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Erst dann gebe es Rechtssicherheit. Er erläuterte, dass Betriebe, die Speisen verkaufen, eine Steuererklärung abgeben müssen, auf deren Basis die Verpackungssteuer festgelegt werde.
