Neustadt Land-Magazin: Auto überschlägt sich: Fahrerin leicht verletzt
Auf der B 39 hat sich am Montagabend zwischen Neidenfels und Weidenthal ein Auto überschlagen. Das teilte die Polizei gestern mit. Die 20-jährige Fahrerin wollte einem Wildschwein ausweichen. Dabei verlor sie die Kontrolle über ihren Mercedes. Der Wagen kam von der Straße ab, überschlug sich und blieb auf der Seite liegen. Die Fahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Ihr Auto musste abgeschleppt werden. Der entstandene Schaden beträgt rund 7000 Euro. Die Grünanlage Stöckelfeld in St. Martin soll neu gestaltet werden, weshalb mehrere Bäume gefällt werden müssen. Die Arbeiten hat der Gemeinderat St. Martin am Montag für rund 78.000 Euro an die Firma Forst-Bein in Westheim vergeben. Peter Hiery und Josef Praml (beide FWG) äußerten Bedenken, denn es sei schade um jeden Baum. Ortsbürgermeister Timo Glaser (CDU) versicherte, dass in Kooperation mit dem Revierförster ein Konzept erstellt worden sei, wonach nur Bäume gefällt würden, die krank seien, andere Pflanzen beeinträchtigten oder zu nah am Wasser ständen. Hiery wies darauf hin, dass am Parkplatz „Grüner Baum“ die Kurzzeit-Parktaste defekt sei. Einen flüchtigen Autofahrer sucht die Polizei Edenkoben. Ihren Angaben zufolge hat der bislang unbekannte Fahrer eines weißen Kleinbusses mit fensterlosem Heck am Montag gegen 7.40 Uhr auf der L 515 – etwa 200 Meter vor der Kreuzung zur L 540 – mit seinem Fahrzeug den Außenspiegel eines entgegenkommenden VW Polo gestreift und war dann weitergefahren. Sachdienliche Hinweise an die Polizeiinspektion Edenkoben unter Telefon 06323/955-0 oder per E-Mail an piedenkoben@polizei.rlp.de. Ab 26. Januar verschickt der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren. Die erste Rate 2018 ist am 1. März fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens. Zudem verweist er darauf, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse und Gefäßgrößen, die Anfang 2018 mitgeteilt wurden, in den Bescheiden nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die notwendigen Änderungsbescheide würden wenige Tage nach den Jahresbescheiden versandt.