Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Kein grünes Licht für Mehrfamilienhaus in Winzerstraße

Die städtische Bauordnung prüft nun die Fragen zur Winzerstraße 16 in Hambach.
Die städtische Bauordnung prüft nun die Fragen zur Winzerstraße 16 in Hambach.

Der Ortsbeirat Hambach hat ein Zeichen gesetzt: Statt einem Bauvorhaben im Dorf zuzustimmen, hat er es erst mal abgelehnt. Vorab soll die Bauordnung seine Fragen beantworten. Wieder einmal geht es ums Ortsbild, ein Problem, das fast alle Weindörfer und auch die Kernstadt haben.

Wenn Baulücken geschlossen werden – ob vorher schon bebaut oder nicht – läuft das oft nach demselben Schema: Ein Investor versucht, das Bestmögliche herauszuholen, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Das ist zwar auch aus Sicht der Hambacher legitim, muss aber seine Grenzen dort haben, wo das Ortsbild gestört und eine gute Nachbarschaft wegen der Belastung nicht mehr möglich ist.

Bei dem neuen Projekt geht es um die Winzerstraße 16. Dort soll ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten errichtet werden. Der Ortsbeirat will wissen, ob zum Beispiel die Firsthöhe nicht zu hoch ist. Eine andere Frage betrifft die Tiefgarage: Ist geregelt, dass die Ausfahrt kein Problem darstellt? Hintergrund ist eine schwierige Situation in der Mittelhambacher Straße.

Wollen Regeln haben

Grundsätzlich kritisiert er zum wiederholten Mal, dass es für die alten Hambacher Wohngebiete keinen Bebauungsplan gibt, der Regeln aufstellt. Eine Kritik, die auch in anderen Ortsbeiräten immer wieder laut wird. Von Bebauungsplänen versprechen sie sich weniger Ärger.

Auch Baudezernent Bernhard Adams wünscht sich eine Stelle, die ausschließlich mit Bebauungsplänen für die Weindörfer befasst ist. Diese gibt es aber zumindest derzeit nicht. Allerdings warnt er auch davor, in einem Bebauungsplan die Lösung aller Probleme zu sehen. Selbst dort, wo es Bebauungspläne gebe, würde unter Umständen geklagt und würden die Vorgaben gekippt.

Für Zeit nach Weltkrieg

Die Krux aus Sicht des Ortsbeirats Hambach liegt in Paragraf 34 Baugesetzbuch. Er regelt das Bauen im Bestand, während Bebauungspläne gemäß Paragraf 35 nur für Neubaugebiete vorgesehen sind. Adams widerspricht aber einer Meinung im Ortsbeirat, wonach Paragraf 34 geschaffen wurde, als nach dem Zweiten Weltkrieg alles möglich sein sollte. Wer ein Projekt im Bestand realisieren will, müsse sich einpassen, so Adams. Wichtig sei, dass die Bauverwaltung genau hinschaue. Das sei nicht immer geschehen, jetzt aber eine klare Vorgabe. So würden die Abwägungsmöglichkeiten stärker eingeengt als früher.

Manches indes hat laut Baudezernent nichts mit Paragraf 34 zu tun. Ist sozusagen die Gebäudehülle nicht angreifbar, regelt weder Paragraf 34 noch ein Bebauungsplan, wie viele Wohnungen dort eingeplant werden können. Der Bebauungsplan sei kein Heilsbringer, sagt Adams. Ziel der Verwaltung sei es, Paragraf 34 konsequent anzuwenden und so überdimensionierten Projekten Herr zu werden.

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