Kreis DÜW Katastrophenschutz: Fahrzeugkonzept bis 2045

 Der neue Einsatzleitwagen (links) ist wesentlich größer als der alte von 2004, weil er auch zusätzliche Anforderungen erfüllt.
Der neue Einsatzleitwagen (links) ist wesentlich größer als der alte von 2004, weil er auch zusätzliche Anforderungen erfüllt. Die Fahrzeuge sind in Haßloch stationiert, gehören aber dem Kreis Bad Dürkheim.

Wann sind welche Fahrzeuge bis 2045 für den Katastrophenschutz notwendig? Das hat der Kreis Bad Dürkheim in einem Konzept zu Papier gebracht. Daraus geht auch hervor, wo aktuell Handlungsbedarf besteht.

Das „Konzept zum Bedarf der fahrzeugtechnischen Ausstattung für die überörtliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz“ richtet den Blick gut 20 Jahre in die Zukunft. In dem Papier steht, wann bis zum Jahr 2045 welche Fahrzeuge angeschafft werden sollen. Alle fünf Jahre kommt das Konzept auf den Prüfstand und wird bei Bedarf fortgeschrieben.

Das Konzept haben der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises, Sascha Schwenk, und sein Team erstellt. Es ersetzt das alte Konzept, das nur den Feuerwehrbereich abgedeckt hatte, und enthält jetzt auch den Bereich Katastrophenschutz. Dafür wurde laut dem für Katastrophenschutz zuständigen Kreisbeigeordneten Sven Hoffmann eine umfassende Gefährdungsanalyse erstellt, und es wurden die Einsätze der Kräfte aus dem Kreis Bad Dürkheim im Ahrtal ausgewertet. „Diese Erkenntnisse sind in das nun erstellte Fahrzeugkonzept eingeflossen“, erklärt Hoffmann.

Synergieeffekte geprüft

Geplant wurde laut Kreisverwaltung losgelöst von den Organisationsformen „weiße Schiene für Gesundheit, rote Schiene für Brandschutz“. Vielmehr sei es darum gegangen, die Fachbereiche zu betrachten und mögliche Synergieeffekten zu prüfen, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Sascha Schwenk. Die Fachbereiche sind Führung/Informations- und Kommunikationstechnik, Brandschutz/technische Hilfe (überörtlich), Gefahrstoffe, Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienste sowie Logistik-Pool, der neu eingerichtet werden soll.

Weil es im Katastrophenschutz um überörtliche Hilfen geht, wurde der Kreis in die drei Regionen Nord, Mitte und Süd aufgeteilt, in denen jeweils eine Stadt oder ein Großdorf sowie viel Wald und Verbandsgemeinden liegen. Haßloch und die Verbandsgemeinden Deidesheim und Lambrecht bilden im Süden eine Einheit. Weitere regionale Einheiten bestehen aus Grünstadt und der Verbandsgemeinde Leiningerland sowie aus Bad Dürkheim und den Verbandsgemeinden Freinsheim sowie Wachenheim. „Wir haben überprüft, was wir in einer der Regionen brauchen und das dann auf alle drei hochgerechnet“, erklärt Schwenk. Wichtig seien hier unter anderem die gesetzlichen Vorgaben, in wie vielen Minuten in welcher Alarmierungsstufe Einsatzkräfte vor Ort sein müssen.

Waldbrandgefahr im Blick

Berücksichtigt worden seien nicht nur Waldbrand, Starkregen, Unwetter und Hochwasser, sondern auch seltener eintretende Schadensereignisse: Stürme, Unfälle mit Gefahrstoffen oder einer großen Anzahl an betroffenen Menschen, länger andauernder Ausfall von Infrastruktur. Auch die Risikoklassen der Gemeinden seien einbezogen worden. Aus den erhobenen Daten seien Anforderungen abgeleitet und diese mit dem aktuellen Stand der vorhandenen Einsatzmittel verglichen worden.

Schon weit über 30 Jahre alt: Gerätewagen für Atem- und Strahlenschutz von 1990.
Schon weit über 30 Jahre alt: Gerätewagen für Atem- und Strahlenschutz von 1990.

Handlungsbedarf wurde laut Kreis beim Gefahrstoffzug und bei der Schnelleinsatzgruppe im Bereich Gesundheit erkannt. Entwicklungspotenzial gebe es bei Großtanklöschfahrzeugen mit Blick auf die Waldbrandgefahr, die im Kreis Bad Dürkheim laut Schwenk „ein großes und dauerhaftes Thema“ ist.

Der Logistik-Pool diene dazu, ein Wechsellader-Konzept umzusetzen. Mit diesen könnten Abrollcontainer mit unterschiedlichster Ausrüstung auf- und abgeladen werden. Pro vier Container soll es ein Wechsellader-Fahrzeug geben. Hinzu kommt ein Teleskoplader, der 1,5 Tonnen Gewicht heben und unter anderem für den Transport von Notstromaggregaten, aber auch für die Bergung von havarierten Fässern oder Paletten eingesetzt werden könne.

5,5 Millionen Euro bis 2028

Bis 2045 sei in dem Konzept festgehalten, wann welche Fahrzeuge beschafft werden sollen. Bis zum Jahr 2033 sei finanztechnisch vorgeplant worden. „Eine Betrachtung über diese Zeiträume hinaus ist aufgrund der schnellen technischen Entwicklungen, extremer Preisschwankungen und sich stetig ändernder Rahmenbedingungen nicht sinnvoll“, so Hoffmann.

Für die kommenden fünf Jahre seien 5,5 Millionen Euro für Investitionen im Rahmen des Fahrzeugkonzepts vorgesehen. Der Kauf jedes Fahrzeugs aus dem Konzept sei jeweils Bestandteil von Beratungen und Einzelbeschlüssen in den Kreisgremien. Die Zustimmung zum Konzept enthalte also keine pauschale Kauferlaubnis.

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