Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Ist Prostitution mitten in der Altstadt erlaubt?

Zwei Wohnungen hat eine Neustadterin für ihren Betrieb vermietet.
Zwei Wohnungen hat eine Neustadterin für ihren Betrieb vermietet.

Der Neustadter Stadtrechtsausschuss muss sich mit einem pikanten Thema befassen: War es korrekt, dass die Stadt einer Frau die Betriebserlaubnis für einen „bordellartigen Betrieb“ mitten in der Altstadt untersagt hat? Warum dabei auch ein Angelgeschäft und feste Arbeitszeiten eine Rolle spielen.

Nur ein paar Schritte vom Rathaus entfernt führt eine Neustadterin in einer Altstadtgasse einen „bordellartigen Betrieb“, wie im Stadtrechtsausschuss erläutert wurde. Zwei Wohnungen seien dafür reserviert, Kunden könnten dort nach Terminvereinbarung die beiden Damen besuchen. Beworben werde das Angebot über einschlägige Online-Portale. Obwohl es den Betrieb schon einige Jahre gebe, habe die Stadt nun die Betriebserlaubnis zurückgezogen. Dagegen wehrt sich die Neustadterin. Die Stadt beruft sich bei ihrem Beschluss vor allem darauf, dass es sich um einen reinen Innenstadt-Wohnbereich handele, in dem für Gewerbe strenge Regeln herrschten – und ein Bordell diese Kriterien nicht erfülle.

Die Betreiberin und ihr Anwalt bewerten die Situation ganz anders und sehen die Gegend eher als Mischgebiet. Sie verweisen darauf, dass in der Nähe ein Handwerker seinen Betrieb habe, es ein Bistro mit langen Öffnungszeiten und einen Angelladen gebe. Außerdem sei in unmittelbarer Nähe auch ein öffentlicher Parkplatz, weshalb in der Nachbarschaft immer was los sei. Man könne folglich nicht sagen, dass die für Prostitution vorgesehenen zwei Wohnungen für Unruhe sorgten. Bei ihr am Haus gebe es keinerlei Hinweis auf das Prostitutionsangebot, betonte die Neustadterin in der Verhandlung des Stadtrechtsausschusses. Zudem sei direkt im Hof noch eine Tür, über die ausschließlich der Zugang zu den zwei Wohnungen geregelt werde. „Wir schließen abends um 22 Uhr ab“, so die Frau, dann sei Ruhe. Die Betreiberin ergänzte, dass die Kundenanzahl sehr überschaubar sei, da ja nur zwei Frauen für ihre Dienste gebucht werden könnten.

Gesprächsangebot an die Stadt

Der Anwalt der Neustadterin räumte ein: „Es geht um eine spezielle Branche.“ Aber Verbote seien nicht hilfreich, die Branche „wird es immer geben“. Ihm sei daher wichtig, alles vernünftig zu regeln. Und mit Blick auf den Betrieb seiner Mandantin meinte er: „Mehr Diskretion geht gar nicht.“ Es habe seit Jahren regelmäßige Kontrollen gegeben, stets ohne Beanstandungen. Daher verstehe er die Entscheidung der Stadt, den Betrieb zu untersagen, nicht. Zumal die Besucherzahl bei den zwei Damen „nicht so hoch ist“. Dann kam er aufs Angelgeschäft in der Nähe zu sprechen. Dort gebe es „sicher mehr als sechs Kunden am Tag“, aber das empfinde die Stadt nicht also störend, so der Anwalt. Ihm zufolge befinde sich der Betrieb seiner Mandantin in einem „faktischen Mischgebiet“.

Die Vertreter der Stadtverwaltung räumten ein, dass es mit dem Betrieb der Neustadterin nie Probleme gegeben habe. Allerdings laute ihre Einschätzung: Es ist ein Wohngebiet, daher sei ein „bordellartiger Betrieb“ dort nicht zulässig. Man wolle, dass der Stadtrechtsausschuss diese zentrale Frage kläre, so die Mitarbeiter der Verwaltung. Erst müsse klar sein, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliege, ehe die Verwaltung überlegen könne, ob sie auf Gesprächsangebote der Widerspruchsführerin eingeht.

Ihr Anwalt betonte nämlich in der Sitzung: „Wir sind bereit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.“ Man könne gerne gemeinsam mit der Stadt ein Betriebskonzept entwickeln, meinte auch die Betreiberin. Darin könnte dann unter anderem strikt geregelt werden, dass die Damen maximal von 10 bis 22 Uhr Kunden empfangen dürfen und sie gegebenenfalls in anderen Wohnungen übernachten. Die Neustadterin haderte mit ihrer Situation: Sie bemühe sich um Diskretion und dass sich niemand gestört fühle und müsse trotzdem um ihre Konzession kämpfen. Sie nannte beim Blick auf andere Neustadter Betriebe das Stichwort „Seitensprungzimmer“, und dass diese sicher störender für die Nachbarn seien. Aber das, hieß es im Stadtrechtsausschuss, seien alles getrennte Fälle und eigene Fragen. Die Entscheidung darüber, wie es für den „bordellartigen Betrieb“ in der Altstadt nun weitergeht, will der Stadtrechtsausschuss den beiden Parteien dann schriftlich mitteilen.

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