Neustadt Im Streit Messer gezückt

Der Angeklagte soll sein Opfer mit einem Taschenmesser, ähnlich wie diesem, in Oberkörper, Arme und in den Rücken gestochen habe
Der Angeklagte soll sein Opfer mit einem Taschenmesser, ähnlich wie diesem, in Oberkörper, Arme und in den Rücken gestochen haben.

Am ersten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 28-jährigen Iraner vor dem Landgericht Landau wurde eines deutlich: Sein Opfer, das er im April mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper und in die Oberarme traktiert hatte, wurde dabei nicht wirklich schwer verletzt. Es soll sogar überlegt haben, die Anzeige gegen seinen Widersacher zurückzuziehen, wie Zeugen berichteten. Aber da hatte die Polizei den Angreifer bereits festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Zu Beginn der Verhandlung vor der Ersten Großen Strafkammer musste zunächst die tatsächliche Identität des aus dem Iran stammenden Angeklagten festgestellt werden. Die Sache mit den unterschiedlichen Vornamen des Mannes in den Akten konnte schnell aufgeklärt werden: Der von den Eltern favorisierte und von allen benutzte Vorname sei von den Behörden nicht akzeptiert worden, da er nicht religiös genug sei, erklärte der Angeklagte. Dabei bedeute er Frieden. So habe der Mann einen verbreiteten Vornamen bekommen. Der 1987 in der damaligen Aserbaidschan geborene Angeklagte wuchs nach eigenen Angaben mit drei Schwestern in einer bürgerlichen Familie auf und arbeitete nach der Schulzeit ohne Ausbildung. Von den religiösen Vorschriften in seinem Heimatland fühlte er sich zunehmend eingeengt. Völlig verzweifelt war er, als er wegen des vermeintlichen Besitzes von einer halben Flasche Whisky zu 80 Peitschenhieben und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Ein armenischer Freund machte ihn mit der christlichen Glaubenslehre bekannt. Der Angeklagte interessierte sich immer mehr dafür, nahm an religiösen Unterweisungen teil. Als eine seiner Schwestern ihn warnte, dass ihn die Polizei deswegen suche, beschloss er, sein Land zu verlassen. Er kratzte seine Ersparnisse zusammen, bezahlte 2000 Dollar an Schleuser und erreichte Ende 2015 Deutschland. Nach mehreren Stationen kam er 2017 nach Maikammer, wo er Unterkunft fand und Arbeit in einem Edenkobener Betrieb. Zum Übergriff auf den Geschädigten gab er an, dass dieser in der gemeinsamen Unterkunft häufig für Unruhe und Ärger gesorgt habe. Auch am Morgen des Tattages habe er ihn provoziert. Erst am Abend, nachdem er mit seinen Mitbewohnern ein paar Gläser Wein und Bier getrunken hatte, habe er den Störenfried zur Rede stellen wollen. Der habe ihn dann heftig am Hals gepackt, sodass er keine Luft mehr bekommen habe. Das habe ihm große Angst bereitet, so der Angeklagte. Er habe daraufhin sein bereits geöffnetes Taschenmesser aus der Hosentasche gezogen und damit auf seinen Kontrahenten eingestochen – erst in den Oberkörper, dann in den Arm. Erst als der Mann immer noch nicht losließ, stach er ihn in den Rücken. Danach sei der Verletzte zu Boden gegangen. Die Mitbewohner hätten den 28-Jährigen in sein Zimmer geschickt. Doch er sei wieder zurück in den Flur, um dem Verletzten zu helfen und sich bei ihm zu entschuldigen. Kurz darauf seien Notarzt und Polizei eingetroffen. Er sei verhaftet worden. Arbeitskollegen und sein Chef erklärten vor Gericht, der Angeklagte sei ein fleißiger und freundlicher Mitarbeiter gewesen, der allerdings gelegentlich aufbrausend sein könne. Eine Mitarbeiterin der Flüchtlingsbetreuung beschrieb den 28-Jährigen als sehr engagiert und integrationswillig. Er habe dezidierte Pläne gehabt, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen. Die Verhandlung wird am kommenden Montag, 9 Uhr, fortgesetzt.

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