Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Illegale Downhill-Trails: Mountainbiker soll 1500 Euro Strafe zahlen

Für ihre Beweisführung hatte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim auch Videomaterial und Online-Chats ausgewertet.
Für ihre Beweisführung hatte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim auch Videomaterial und Online-Chats ausgewertet.

„Man muss ihm lassen, er ist gut.“ Dieses Lob der Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses Bad Dürkheim hat einem Gimmeldinger Mountainbike-Fahrer am Ende aber nichts genutzt.

1500 Euro soll ein Mountainbiker aus Gimmeldingen bezahlen, weil er illegal Downhill-Strecken im Wald bei Bad Dürkheim, Deidesheim, Niederkirchen und Wachenheim angelegt und befahren hat. So sieht es zumindest die Umweltabteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Gegen ihre Bescheide hat der Mann Widerspruch eingelegt, womit sich nun der Kreisrechtsausschuss befasst hat. Als Downhill werden Strecken bezeichnet, die steil nach unten führen und oft mit Hindernissen oder Sprungschanzen versehen sind. Ohne Genehmigung sind solche Strecken im Pfälzerwald verboten.

Wie Vorsitzende Dorothee Wersch im Kreisrechtsausschuss darlegte, wurde Ende März 2021 eine naturschutzrechtliche Verfügung gegen den Downhill-Fan erlassen. Darin sei ihm untersagt worden, ungenehmigte Downhill-Strecken, auch Trails genannt, zu bauen oder zu befahren. Außerdem sei dem Gimmeldinger ein Zwangsgeld angedroht worden, wenn er die Verbote nicht beachte. Was er nicht getan habe.

Besonderes Pech im September

Deshalb bekam er laut Wersch Ende April 2021 einen Bescheid der Kreisverwaltung, in dem ein Zwangsgeld von 500 Euro gefordert und ein weiteres Zwangsgeld angedroht wurde. Auch das habe den Gimmeldinger nicht davon abgehalten, mit dem Mountainbike Downhill im Wald zu fahren. „Ganz unglücklich“, so die Vorsitzende, sei es für den Mann am 26. September 2021 gelaufen. Auf einem Trail im Staatswald von Bad Dürkheim seien ihm Mitarbeiter der Kreis-Umweltabteilung, der Naturschutzbehörde der Stadt Neustadt und des Forstamts begegnet. Damit sei das nächste Zwangsgeld, dieses Mal 1000 Euro, fällig gewesen.

In der Sitzung des Kreisrechtsausschusses ließ sich der Gimmeldinger von seinem Rechtsanwalt Sascha Biegert vertreten. Dieser stellte das Verbot, Downhill-Strecken im Pfälzerwald anzulegen, grundsätzlich in Frage: Es gebe keine wissenschaftlichen Studien darüber, dass Downhill negative Auswirkungen auf die Natur habe. Dort, wo gefahren werde, erhole sich der Wald schnell wieder. Durch andere Nutzungen werde der Wald weitaus mehr geschädigt, so Biegert. Als Beispiele nannte er Wanderer – oder auch Harvester, die bei der Holzernte durch den Wald fahren.

„Besteht schon seit Jahren“

Dass auch andere Nutzungsarten das „Ökosystem Wald schädigen“, sei zwar richtig, so die Vertreterin der Kreisverwaltung. Doch sei Downhill ein zusätzlicher Eingriff in die Natur. So würden Vögel, die auf dem Boden brüten, gestört sowie Pflanzen zerstört, Kleinlebewesen getötet, Naturdenkmäler beschädigt.

Mit Blick auf jene Strecke im Stadtwald von Deidesheim, für deren Anlegen sein Mandant Ende März 2021 eine naturschutzrechtliche Verfügung erhalten hatte, argumentierte Biegert, dass dieser Trail seit Jahren bestehe und nicht bekannt sei, wer ihn angelegt habe. Sein Mandant sei es nicht gewesen. Dass sein Mandant irgendwo Downhill-Strecken gebaut habe, wie es die Vorsitzende nachfragte, wollte der Anwalt nicht ausschließen, genau wisse er das aber nicht. Indes beziehe sich die Verfügung auf den Landkreis Bad Dürkheim, und es gebe keinen Beweis, dass er hier aktiv geworden sei. Das sah die Vertreterin der Kreisverwaltung allerdings anders: Aus Chats und Videos im Internet gehe hervor, dass der Gimmeldinger die Strecke angelegt habe, darüber hinaus seien im Internet deutliche Hinweise zu finden, dass der Mann auch weitere Trails gebaut habe: „Man muss ihm lassen, er ist gut.“

Zwangsgeld zu hoch?

Es sei nicht zu erkennen, wann und wo sein Mandant das Video aufgenommen habe, so Biegert. Da die Kreisverwaltung das Gegenteil nicht beweisen könne, sei die Zwangsgeld-Festsetzung unzulässig. Das habe dann zur Folge, dass mit dem Bescheid vom September 2021 erstmals ein Zwangsgeld erhoben worden sei, und dafür wiederum sei der Betrag von 1000 Euro dann zu hoch.

Erfolg hatte er mit seiner Argumentation nicht. Der Kreisrechtsausschuss wertete sie als Schutzbehauptungen und wies alle Widersprüche zurück.

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