Neustadt
Hunde außer Kontrolle: Wann ist die Leine Pflicht?
Hat Neustadt ein Problem mit frei laufenden Hunden und Hundebesitzern, die ihre Tiere nicht ausreichend im Griff haben? So nimmt es zumindest Jürgen Göritz wahr. Der Betreiber der Laufschule „Lauf Richtig“ habe mit seinen Kursteilnehmern bereits mehrfach unangenehme Situationen erlebt, wie er der RHEINPFALZ mitteilt. „Beim Laufen im Ordenswald wurden wir mehrfach von einem frei laufenden Hund überholt, der so unser Lauftempo stört.“ Auch in Hambach habe es Probleme gegeben. Dort komme der Hund einer bestimmten Hundehalterin immer wieder gezielt auf den Laufkurs zu. „Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben, und ich habe eine Verantwortung meinen Kursteilnehmern gegenüber“, sagt Göritz.
Die Kommunikation mit den Tierhaltern gestalte sich schwierig. „Uns wird immer wieder vorgeworfen, die Hunde durch unser Laufen zu provozieren.“ Göritz betont, dass er kein Problem mit Hunden habe, allerdings müssten sie von ihren Besitzern eben davon abgehalten werden, einfach zu Fremden zu rennen. Daher sieht Göritz Handlungsbedarf: „So leid es mir für die Hundehalter tut, die ihre Hunde im Griff haben, plädiere ich für eine Anleinpflicht auf Lauf- und Radwegen. In vielen Städten in Deutschland ist das völlig normal.“
Leinenpflicht im Stadtgebiet
Thorsten Völker, Fachbereichsleiter für Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste bei der Stadt, weiß, dass frei laufende Hunde in Neustadt immer wieder ein Thema sind: „Entsprechende Meldungen gehen bei der Ordnungsbehörde regelmäßig ein.“ Er weist auf die Gefahrenverordnung der Stadt Neustadt hin. Darin steht, dass im öffentlichen Raum innerhalb des Stadtgebiets – also überall, wo mindestens eine Straßenseite bebaut ist – die Leine Pflicht ist. Außerhalb des Ortes gilt das so nicht, aber sobald sich andere Personen nähern, ist der Hund auch dort anzuleinen. „Die Verordnung regelt, dass Hundehalter grundsätzlich gewährleisten müssen, dass deren Hunde nicht frei oder ohne Aufsicht umherlaufen. Außerdem dürfen sie nur von dafür geeigneten Personen geführt werden.“
Der Ordnungsamtsleiter weiß: Dennoch halte sich nicht jeder an diese Vorschriften. „Es kommt natürlich auch auf die Jahreszeit an. Da im Sommer mehr Menschen spazieren, wandern oder Rad fahren, nimmt die Problematik mit frei laufenden Hunden in den Sommermonaten immer etwas zu“, sagt Völker. Eine generelle Zunahme an Vorfällen gebe es allerdings nicht. „Im Vergleich zum Vorjahr ist das Anzeigenaufkommen in etwa auf dem gleichen Niveau geblieben.“
Anzeige möglich
Wer auf einen frei laufenden Hund trifft, dem empfiehlt Völker, grundsätzlich Ruhe zu bewahren, hektische Bewegungen, den Blick direkt in die Augen des Tiers sowie laute Geräusche zu vermeiden und sich langsam abzuwenden. „Sofern der Hundehalter in der Nähe ist, sollte man ihn zum Abrufen und Anleinen seines Hundes auffordern.“ Wer sich durch einen frei laufenden Hund bedroht fühlt, könne dies beim Ordnungsamt zur Anzeige bringen, erklärt Völker weiter. Dies könne dann eine Ermahnung oder Verwarnung nach sich ziehen; in Wiederholungsfällen auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.