Neustadt Hoffen und Bangen im GDA-Wohnstift

Die Bewohner des GDA-Wohnstifts Trippstadt und Angehörige sowie die Kommunalpolitik wollen die angekündigte Schließung des Seniorenheims nicht einfach hinnehmen. Für gestern hat der GDA-Geschäftsführer ein Gespräch mit dem Ortsbürgermeister, dem Landrat und dem Beigeordneten sowie mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd vereinbart.
Die GDA (Gesellschaft für Dienste im Alter) mit Sitz in Hannover hatte am Montag vergangener Woche überraschend verkündet, dass die geplante Sanierung zu teuer sei und das Haus deswegen aus Rentabilitätsgründen zur Mitte 2020 schließt (wir berichteten). Auch die Politik wurde von der Nachricht überrumpelt. Mitarbeitern und Bewohnern war dabei angeboten worden, in andere GDA-Häuser zu wechseln, allen voran das Wohnstift im nahen Neustadt. Ortsbürgermeister Manfred Stahl hat von einem Brandsachverständigen die Auskunft erhalten, dass eine Sanierung deutlich günstiger zu realisieren sei, als die GDA geplant hat. Die Geschäftsführung hatte mitgeteilt, dass die Kosten von zehn Millionen auf 15 Millionen Euro gestiegen seien. Laut dem Brandsachverständigen sei eine Sanierung unter zehn Millionen Euro möglich, so Stahl. Diese Information hat er dem GDA-Geschäftsführer Holger Horrmann zugeschickt. Derweil versucht auch die Trippstadter SPD auszuloten, ob der Standort nicht doch zu halten ist. Die Fraktion hat Stahl einen Antrag für eine Dringlichkeitssitzung geschickt, um gemeinsam Lösungen zu überlegen. „Warum soll ausgerechnet Trippstadt nicht rentabel sein?“, fragt sich deren Sprecher Ingolf Strube. „Laut dem öffentlichen Geschäftsbericht der GDA hat Trippstadt den zweithöchsten Umsatz von den zwölf Häusern. Und die Auslastung liegt bei über 90 Prozent.“ Zudem sei die GDA eine gemeinnützige Gesellschaft „und sollte ja nicht rein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden“. Stahl hat den SPD-Antrag jedoch zurückgewiesen, denn „da das Wohnstift eine private Einrichtung ist, handelt es sich nicht um eine originäre Aufgabe der Gemeinde“; dies sei jedoch laut Gemeindeordnung Voraussetzung für eine Dringlichkeitssitzung. „Außerdem habe ich derzeit noch nicht genug Fakten. In der nächsten Ratssitzung werde ich dann über den Sachstand informieren.“