Neustadt Gewässer auf dem Prüfstand

Placeholder-Image

Den Maßnahmenkatalog, den die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd zur Verbesserung der Qualität von Gewässern dritter Ordnung gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für weitere sechs Jahre von 2015 bis 2021 aufgestellt hat, wollte der Feld- Wald- und Umweltschutzausschuss noch nicht befürworten. Der Beschlussvorschlag wurde zunächst vertagt.

Dabei geht es um drei Gewässer des Unteren Speyerbachs, die sich auf Haßlocher Gemarkung befinden: Steinbach (Sendlinggraben), Ranschgraben (Waldgraben) und Erbsengraben. Zu ihnen hat die SGD Süd in ihrer Funktion als obere Wasserbehörde vier Maßnahmenvorschläge erarbeitet, um die Gewässerqualität mit Blick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern. An Steinbach (Sendlinggraben) und Ranschgraben (Waldgraben) soll die Verwaltung jeweils am Südufer Gewässerrandstreifen von Dritten erwerben, um einen durchgehenden Bereich von mindestens zehn Metern Breite zu schaffen, auf dem Ufergehölze angepflanzt werden können. Der Ranschgraben (Waldgraben) soll für Fische durchgängig gemacht werden. Dazu müssen alle Abstürze in zehn Zentimeter hohe raue Rampen umgewandelt werden. Der Erbsengraben (südlich der K14 von Haßloch nach Neustadt/Lachen-Speyerdorf) soll renaturiert werden. „Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vom Dezember 2000 verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten, für einen guten Zustand ihrer Gewässer einschließlich des Grundwassers zu sorgen“, erinnerte Landespfleger Hans-Jürgen Bub, der im Namen der Verwaltung den Antrag auf Befürwortung des Maßnahmenpakets im Ausschuss formulierte. Für alle Flussgebietseinheiten sei von der SGD-Süd bereits von Dezember 2009 bis Dezember 2015 ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm aufgestellt worden, die es nun zu aktualisieren gelte. Die Möglichkeit einer Förderung sei da, meinte Bub. Er betonte, dass das Programm „jederzeit verworfen, geändert oder ergänzt“ werden könne. Dass der Vertrag keine Verpflichtung, sondern nur eine Option auf Förderung sei, fand Jürgen Schneider (Grüne) „wertvoll“ und sprach sich deshalb für die Beschlussvorlage aus. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder lehnte sie jedoch ab und schloss sich – wie Heiner Sohl (CDU) und Dieter Sauerhöfer (HLL) – der Begründung von Helmut Defren (SPD) an. Dieser fand die Rückmeldefrist bis zum 31. Mai zu kurz. Er wolle sich erst selbst vor Ort ein Bild machen, da für die Maßnahmen entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant werden müssten. Sauerhöfer bedauerte, dass –außer einer Bestandsaufnahme 2008– bisher nichts von den damals geplanten Maßnahmen umgesetzt worden sei. Er monierte außerdem, dass der Sendlingraben ins Programm aufgenommen wurde, da dieser kein Fließgewässer, sondern „ein reiner Entwässerungsgraben“ sei. Kontrovers diskutiert und ebenfalls vertagt wurde der HLL-Antrag, aus Umwelt- und Kostengründen Getränke für kommunale Einrichtungen aus regionaler Produktion einzukaufen. Sauerhöfer kritisierte, dass er von der geplanten Verlagerung des Wertstoffhofs vom Weißdornweg in die ehemalige Deponie im Bereich „Glockenstein“ nördlich des neuen Gewerbegebiets aus der Presse erfahren habe. Die Thematik - auch die Zukunft der Grünsammelstelle – sollte im FWU-Ausschusses und Gemeinderats stattfinden. (feli)

x