Neustadt / Lambrecht
Geschichten aus dem Amtsgericht: Mann fährt aus Wut auf Beinahe-Schwiegersohn zu
Lambrecht, ein sonniger Tag im August 2024, das zeigen die Überwachungskameras der Sparkasse. Was sich hier abspielte und was nun vor dem Neustadter Schöffengericht landete, zeigen die Videos aber leider nur schemenhaft. Kein Banküberfall. Aber ein anderes, mit hohen Strafen bedrohtes Verbrechen. Es geht um die Paragrafen 315 und 315b des Strafgesetzbuches: gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Wer einen Unglücksfall herbeiführt und dabei sein Kraftfahrzeug als Werkzeug benutzt, um andere zu verletzen, muss mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
Der Angeklagte ist 40, verheiratet, hat mehrere Kinder. Zuletzt war er Berufskraftfahrer, „drei Jahre, dann wurde ich gekündigt, weil man mir im Januar den Führerschein abgenommen hat.“ Den wolle er wiederhaben, grummelt der Angeklagte.
Der Staatsanwalt sieht das völlig anders. Der Angeklagte sei an jenem Augusttag vor der Sparkasse in Lambrecht mit seinem Auto zweimal ganz bewusst und offenbar voller Zorn auf einen anderen Mann zugefahren, einmal vorwärts, einmal rückwärts. Nur weil der andere zur Seite sprang, sei nichts Schlimmeres passiert.
Nein, so sei das nicht gewesen, sagt der Angeklagte mürrisch. Und erzählt die Vorgeschichte. Der andere, 21 Jahre alt, sei der Ex seiner Stieftochter. „Die beiden haben ein gemeinsames Kind, ein Jahr alt, aber sie haben sich getrennt. Er hat sie geschlagen, sie musste ins Frauenhaus.“ Gegen den Beinahe-Schwiegersohn sei eine Gewaltschutzverfügung erlassen worden. „Trotzdem terrorisierte er meine Frau mit nächtlichen Drohanrufen, kam zu uns vor die Haustür und randalierte.“
An jenem Augusttag kam es dann offensichtlich zum Eklat. Der 21-Jährige war in der Sparkasse, der Angeklagte sah das, fuhr mit dem Auto vor, stürmte in die Bank, dort kam es zu einem „Gerangel“, das sagen beide, und zu Bedrohungen à la „ich stech dich ab“, sagt der 21-Jährige im Zeugenstand. „Ich bin nicht mit dem Auto auf ihn los“, sagt der Angeklagte. „Er fuhr zweimal auf mich zu“, darauf beharrt der 21-Jährige, „einmal vorwärts, einmal rückwärts, es war knapp.“ Der Richter fragt: „Wenn Sie stehen geblieben wären, hätte er Sie erwischt?“ Der junge Mann bejaht.
Unbeteiligte Zeugin belastet Angeklagten
Zwei seiner Kumpel warteten vor der Sparkasse. Ihre Zeugenaussagen lassen an Genauigkeit extrem zu wünschen übrig. Aber genau dies zeige, so sagt der Richter später, dass die drei sich nicht abgesprochen hätten und wohl kein Komplott gegen den Angeklagten geschmiedet worden sei. Dann gibt es noch eine Zeugin – wertvoll, weil unbeteiligt – sie kennt keinen der Protagonisten. Sie wirkt jedoch sehr verunsichert, bekundet gleich mehrfach: „Ich will ja hier nix Falsches sagen“, und: „Mit der Konzentration isses bei mir immer bissel schwierig.“ Dennoch: Letztlich bleibt sie bei der Aussage, die sie seinerzeit bei der Polizei gemacht hatte: Ein Mann in einem Auto habe mindestens einmal versucht, einen anderen Mann umzufahren.
Der Staatsanwalt hält die Vorwürfe für erwiesen, plädiert jedoch überraschend zurückhaltend. Er fordert – bei einem gesetzlichen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren – ein Jahr und drei Monate Haft, aussetzbar zur Bewährung, plus 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem solle der Führerschein weitere vier Monate entzogen bleiben. Das treffe den Angeklagten hart, „aber wer sein Auto so einsetzt, ist charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs.“ Zulasten des Angeklagten seien acht Vorstrafen zu berücksichtigen, darunter Körperverletzung und sexuelle Übergriffe, die allerdings zwanzig und mehr Jahre zurücklägen.
Überraschendes auch vom Verteidiger. Während sein Mandant bis zu diesem Zeitpunkt abstritt, sich im Sinne der Anklage strafbar gemacht zu haben, widerspricht der Anwalt den juristischen Würdigungen des Staatsanwaltes nicht. Ein Jahr auf Bewährung, so seine Forderung. Und genau so lautet schließlich das Urteil – plus 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, der Führerschein bleibt weitere vier Monate entzogen.
Angeklagter unzufrieden mit mildem Urteil
Der Richter weist deutlich darauf hin, dass es nach den Maßstäben des Bundesgerichtshofs auch leicht fünf Jahre hätten werden können. Begründung für die Milde: Man habe den Angeklagten im Gerichtssaal „völlig normal“ erlebt. Dass er bei der Tat derart ausgerastet sei, lasse darauf schließen, dass die Vorgeschichte dem Angeklagten massiv zugesetzt habe. „Wir haben das extremst berücksichtigt“, betont der Richter. Die Sozialprognose für den Verurteilten sei gut, er habe drei Ausbildungen und stehe „als erwachsener Mann im Leben“ – im Gegensatz zu den Jahren 2000 bis 2005, als er Vorstrafen wegen sexueller Übergriffe bekam, soll das heißen.
Der Mann auf der Anklagebank wirkt trotz des milden Urteils unzufrieden. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung hatte er erklärt, er entschuldige sich dafür, wenn sein Verhalten den Anschein erweckt habe, er wolle seinen Kontrahenten anfahren. Das Gericht wertete diese verquaste Kundgabe zugunsten des Angeklagten so: Letztlich habe er sich damit „geständig gezeigt“. Ein klares Anzeichen dafür, wie günstig dieser Prozess für den Angeklagten endete.