Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Geschichten aus dem Amtsgericht: Ein Mietvertrag und der Vorwurf „Erpressung“

Das Schicksal aus der Ukraine geflüchteter Menschen bewegt viele Neustadter.
Das Schicksal aus der Ukraine geflüchteter Menschen bewegt viele Neustadter.

Viele Neustadter engagieren sich bei der Hilfe für ukrainische Flüchtlinge. Dabei können Konflikte entstehen. Sie zu lösen, erfordert größte Sensibilität – vor allem dann, wenn das Strafrecht ins Spiel kommt.

Die 56-jährige Neustadterin auf der Anklagebank weint; sie sei schockiert, sagt sie. Sie habe nichts Unrechtes getan. Und ja: Bei aller generellen Vorsicht angesichts von Menschen, die weinen und dennoch Schlimmes getan haben könnten – sie wirkt wahrhaftig deutlich wie jemand, der tatsächlich nicht weiß, wie er auf die Anklagebank geraten ist. Erpressung und Betrug wirft die Staatsanwaltschaft ihr vor. „Das entspricht nicht der Wahrheit“, entgegnet sie bedrückt.

Nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine Anfang 2022 habe sie eine Wohnung an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie vermietet, für 600 Euro kalt, 200 Euro Nebenkosten, keine Kaution. Die Staatsanwaltschaft sagt: Die Angeklagte habe weitere 200 Euro gefordert, als „zusätzliche Gebühr“. Sie habe die Mieter eingeschüchtert mit der Drohung, sie würden ausgewiesen, wenn sie die „Extra-Gebühr“ nicht zahlten, als Asylbewerber hätte die Familie keine Rechte.

Sie habe nie Extrageld gefordert, widerspricht die Angeklagte kopfschüttelnd. „Wir hatten anfangs ein fast freundschaftliches Verhältnis zu der Familie“, schildert sie. „Wir haben uns gekümmert und dafür gesorgt, dass ihr krankes Kind in eine Klinik kam.“

Im Sommer 2023 die Wende: „Ich habe bemerkt, dass die Wohnung sehr verdreckt war“, erklärt die Angeklagte. Deshalb habe sie der Familie eine Abmahnung geschickt. „Danach haben sie uns nicht mal mehr gegrüßt.“ Schließlich habe die ukrainische Familie von sich aus gekündigt. Im Dezember 2023 sei dann der Brief eines Anwalts gekommen: „3600 Euro sollte ich zahlen, davon 500 Euro Schmerzensgeld. Begründung: Ich hätte Erpressung begangen.“

Der Verteidiger erklärt, von dieser zivilrechtlichen Forderung habe man seitdem nichts mehr gehört. Und mit Blick auf den strafrechtlichen Vorwurf gegen seine Mandantin: „Sie wollte helfen.“ Wenn man aber als Ergebnis von Hilfsbereitschaft auf der Anklagebank lande, sei das traurig – und dämpfe künftig vermutlich jede Hilfsbereitschaft.

Explosive Mischung vor den Schranken des Gerichts

Ukrainekrieg, Flüchtlinge, Hilfsbereitschaft, Streit um einen Erpressungsvorwurf: eine explosive Mischung, die da vor den Schranken des Amtsgerichts landet. Im Zeugenstand: der ukrainische Familienvater. Er lässt in verständlichem, wenn auch gebrochenem Deutsch kein gutes Haar an seiner Ex-Vermieterin. „Sie macht immer, was sie will. Sie hat nachts die Heizung abgedreht, weil russisches Gas so teuer sei.“ Die Richterin schaut skeptisch.

Die Miete, sagt der Zeuge, habe 600 Euro betragen, plus 200 Euro Nebenkosten, plus weitere 200 Euro, „weil wir Flüchtlinge sind“. In den ersten drei Monaten des Mietverhältnisses 2022 habe „ein guter Mann“ die Miete für die Familie gezahlt, 1000 Euro im Monat. „Wer ist dieser gute Mann?“, fragt die Richterin. Das will der Zeuge partout nicht sagen – was die Skepsis der Richterin steigert. Zudem, so bemängelt sie später, habe er sich im Ermittlungsverfahren erst sehr spät zu einer Vernehmung bereit erklärt.

Letztlich sind es zwei Aspekte, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu Fall bringen. Zum einen ist es sein eigener Bruder, der im Zeugenstand darlegt, die 200 Euro „extra“ habe der angeblich Geschädigte nicht zahlen müssen, weil er Flüchtling ist, sondern weil die Wohnung auf der Haardt „ein sehr guter Ort war, da wollen auch Deutsche sehr gerne wohnen“. Zum Zweiten: Der ukrainische Familienvater kann nicht erklären, wieso er erst im Dezember 2023, also nach mehr als eineinhalb Jahren Mietzeit, gegen die angebliche 200-Euro-Extraforderung seiner Vermieterin vorging.

Es gebe Zweifel, dass der Familienvater die Wahrheit sage, insgesamt „erhebliche Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten“ – selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft zieht dieses Resümee. Und fordert Freispruch. Weswegen sich die Frage aufdrängt, warum die Staatsanwaltschaft dann überhaupt Anklage mit dem martialischen Vorwurf „Erpressung“ erhob. Freispruch fordert auch der Verteidiger und vermutet, der Familienvater habe einfach nur „Geld herausschlagen“ wollen.

Wo kein Schaden, da kein Betrug

Die Richterin geht vor dem Urteil noch einmal in die Tiefe des juristischen Raums. 600 Euro Kaltmiete für 85 Quadratmeter auf der Haardt, das sei doch „sehr wenig“. Soll heißen: Selbst wenn quasi „unter der Hand“ zwischen Vermieterin und Mieter 600 plus 200 Nebenkosten plus 200 „extra“ vereinbart worden wären, wäre dem Mieter kein Schaden entstanden, und wo kein Schaden, da kein Betrug. Und eine Erpressung, die das „Drohen mit einem empfindlichen Übel“ voraussetzt, scheide deshalb aus, weil die Angeklagte erkennbar gar nicht die Macht gehabt hätte, das empfindliche Übel, nämlich die Ausweisung der Flüchtlingsfamilie, zu bewirken.

Die Angeklagte bleibt dabei: Sie habe keinerlei Extra-Forderung erhoben. „Es ging nicht um Geld“, bekräftigt der Verteidiger. „Wir haben eine andere Wohnung, 75 Quadratmeter mit Dachschrägen, für 325 Euro kalt vermietet“, ergänzt die Angeklagte. „Freispruch“ lautet das finale Urteil der Richterin.

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