Hassloch / Bad Dürkheim Gericht stoppt Projekt Logistikzentrum

Auf einem 56.000 Quadratmeter großen Gelände will ein US-Investor ein Logistikzentrum bauen.
Auf einem 56.000 Quadratmeter großen Gelände will ein US-Investor ein Logistikzentrum bauen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat das Vorhaben gestoppt, im Haßlocher Industriegebiet Süd ein Logistikzentrum zu errichten. Die 4. Kammer hat die Klage einer Tochtergesellschaft des US-Investors Hillwood gegen die Kreisverwaltung Bad Dürkheim zurückgewiesen. Das Unternehmen wollte erreichen, dass der Kreis das Vorhaben auf einer 56.000 Quadratmeter großen Fläche genehmigt. Die Kreisverwaltung hatte den Bauantrag im Mai 2019 abgelehnt, nachdem der Haßlocher Gemeinderat zwei Monate zuvor eine Veränderungssperre für den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ erlassen hatte. Damit darf zwei Jahre lang keine Baugenehmigung erteilt werden. Der Rechtsstreit drehte sich vor allem um die Frage, ob die Veränderungssperre rechtmäßig war. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Vorgehen der Gemeinde keine unzulässige Verhinderungsplanung war. Die Kreisverwaltung erteilte daher zu Recht keine Baugenehmigung. Die Gemeinde Haßloch und die Kreisverwaltung begrüßten die Entscheidung. Das Projekt hatte wegen der zu erwartenden Verkehrsbelastung großen Widerstand in der Bevölkerung hervorgerufen. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragen.

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