Neustadt
Fragen und Antworten: Wer zahlt, wenn die Feuerwehr kommt?
Wo ist geregelt, wann Feuerwehreinsätze kostenpflichtig sind?
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr sind in § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) geregelt. „Als Feuerwehr ist es unsere Aufgabe, Menschen, Tiere und Sachwerte zu schützen, deshalb werden unsere Einsätze in der Regel nicht in Rechnung gestellt“, erklärt Ralf Stuhlberg, stellvertretender Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI). Im LBKG heißt es, dass Kosten für Einsätze vom Verursacher getragen werden müssen, „wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat“.
In der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Neustadt ist darüber hinaus ergänzend festgelegt, dass „für alle Leistungen, die die Feuerwehr (...) außerhalb der Gefahrenabwehr erbringt“, Gebühren erhoben werden. Dazu zählen beispielsweise Arbeiten an der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öffnen und Absichern von Türen, Fenstern und Aufzügen sowie Brandsicherheitswachen.
In welchen Fällen werden Verursacher zur Kasse gebeten?
Die Gesetzesgrundlage gibt vor, dass Verursacher beziehungsweise Eigentümer zahlen müssen, wenn eine Gefahr oder ein Schaden von einem Fahrzeug ausgeht, beispielsweise auch für die Beseitigung von etwaigen Schäden am Asphalt. „Meist sind solche Fälle über Versicherungen abgedeckt, wenn man die Rechnung einreicht“, erklärt Stuhlberg. Kostenpflichtig wird es für Betreiber beziehungsweise Fahrzeughalter, wenn ein automatisches Notrufsystem, das mittlerweile in vielen neueren Autos verbaut ist, fehlalarmiert. Gleiches gilt für Fehlalarm bei Brandmeldeanlagen, falscher Alarm bei einem Rauchmelder in Privathaushalten kostet dagegen nichts. Gehen Gefahr oder Schaden von Ölfeuerungs- oder Öltankanlagen aus, muss der Eigentümer den Einsatz zahlen, außer es handelt sich um Brände. In Betrachtung des Einzelfalls kann von Gebühren ganz oder teilweise abgesehen werden.
Muss ich bezahlen, wenn ich den Notruf wähle und sich das im Nachgang als unnötig herausstellt?
Nein. Nur wer „wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen“ den Notruf missbraucht, muss dafür bezahlen. Das sollte aber niemanden davon abhalten, in einem unsicheren Moment zum Hörer zu greifen, betont Stuhlberg. „Wer im guten Glauben den Notruf wählt, muss niemals etwas dafür bezahlen.“ Häufiges Beispiel: Anrufe wegen Dampfs, der manchmal von Wäldern aufsteigt und als Rauch missverstanden wird. „Lieber einmal zu viel anrufen, solange es ernst gemeint ist.“ Mittlerweile werden die Notrufe aus Neustadt zentral über die Leitstelle in Ludwigshafen abgewickelt. „Die können natürlich nicht jede Gartenlaube hier kennen“, sagt Stuhlberg, „der Zentralist vor Ort kann die Lage daher oft besser einschätzen.“
Welche Kosten entstehen durch Einsätze, und wie wird abgerechnet?
Kostenersatz und Gebühren werden in Stundensätzen je Einsatzkraft beziehungsweise Einsatzfahrzeug berechnet. Werden die Wehrleute tagsüber gerufen, sind sie von ihrer Arbeit freigestellt. Gegebenenfalls entschädigt die Stadt deren Arbeitgeber nach § 36 Abs. 7 LBKG. Dabei wird der Stundensatz ausgehend vom Brutto-Durchschnittseinkommen zum Einsatzzeitpunkt nach Angaben des statistischen Bundesamts berechnet. Zur Orientierung: Aufs Gesamtjahr 2023 – das sind die aktuellsten Daten – gesehen, lag dieser Monatsverdienst im Schnitt bei 4479 Euro, also bei knapp 28 Euro pro Stunde. Hinzu kommt ein Verwaltungskostenzuschlag von zehn Prozent. Selbstständige erhalten innerhalb üblicher Arbeitszeiten eine Verdienstausfallpauschale von 35 Euro pro Stunde.
Bei Fahrzeugen und Material kommt es auf die Art an: Ein Tanklöschfahrzeug oder ein Gerätewagen Dekontamination Personal kosten zum Beispiel je 193 Euro pro Stunde, ein Drehleiterfahrzeug 395 Euro. Pauschal abgerechnet werden Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen: Das kostet 1500 Euro. Wie viele der 98 Einsätze im Jahr 2024 wegen solcher Anlagen auf Fehlalarme zurückgehen, wird in der Statistik der Feuerwehr nicht differenziert.
Wann sollte man die Feuerwehr nicht rufen?
Stuhlberg und seine Kollegen bemerken, dass sich Bürger zunehmend auf die Hilfe der Feuerwehr verlassen, ja sie sogar erwarten – selbst wenn die Notlage überschaubar ist. „Wenn da ein, zwei Zentimeter Wasser im Keller stehen, kann die Feuerwehr sowieso nichts machen, da muss man selbst mit dem Putzlappen ran“, nennt der stellvertretende BKI ein Beispiel, das häufiger in der Kernstadt als in den Weindörfern auftrete, wo die Nachbarschaftshilfe noch ausgeprägter sei.
Auch bei einem Ast auf der Straße sollte man Stuhlberg zufolge erst überlegen, ob man selbst in der Lage ist, ihn wegzuräumen, oder ob es nötig ist, dass mehrere Feuerwehrmänner und -frauen mit schwererem Gerät anrücken.