Neustadt FDP-Kritik am Wahlrecht

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Der FDP-Stadtverbandsvorsitzende Matthias Frey überlegt, mit einer Klage vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof das Kommunalwahlrecht überprüfen zu lassen. Anlass ist das Wahlergebnis der Stadtratswahl, bei der die FDP mit fünf Prozent der Stimmen gleich viel Sitze erhielt wie die Linkspartei mit 3,4 Prozent. „Wir hatten 45.802 Stimmen, die Linke 31.319 Stimmen. Es kann doch nicht sein, dass ein Unterschied von über 14.000 Stimmen sich nicht bei der Sitzverteilung auswirkt“, erklärt der Jurist. Frey betont, dass die Stadtverwaltung die Verteilung richtig ausgerechnet habe. Er kritisiere nicht das Wahlamt, sondern das Gesetz. Dem Fraktionsvorsitzenden der FDP geht es auch nicht um die aktuelle Wahl, bei der die FDP von vier auf zwei Sitze zurückfiel: „Wenn sich die Sitzverteilung nochmals verschoben hätte, dann zu Gunsten der SPD. “ Da jeder Wähler so viele Stimmen verteilen kann, wie der Stadtrat Mitglieder hat, wird die Sitzzuteilung nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel ausgerechnet. Das war bis 2009 das sogenannte Hare-Niemayer-Verfahren. Bei der Kommunalwahl 2014 wurde erstmals das Sainte-Laguë-Verfahren angewendet. Auch nach Hare-Niemeyer hätten FDP und Linke jeweils zwei Sitze erhalten, wie Frey gestern vom Wahlamt ausrechnen ließ. (wkr)

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