Neustadt Für die Grillhütte erwärmt

Gab es 2013 noch lediglich 18 Buchungen der kommunalen Grillhütte, waren es in diesem Jahr bereits über 40, sagt Annika Weiss, Leiterin der Tourist-Info. Mit elf und neun Nutzungen waren der Juli und der August die stärksten Monate. Hauptsächlich handelt es bei den Anfragen laut Weiss sich um Geburtstagsfeiern und Familienfeiern. In diesem Jahr habe es bislang drei Buchungen von Schulklassen gegeben, drei von Vereinen sowie eine von einem Unternehmen. „80 Prozent der Nutzer sind Haßlocher“, sagt Weiss. Das Fünftel der Nutzer, das von auswärts komme, stamme aus Neustadt, Meckenheim, Ludwigshafen, Schifferstadt, und Maikammer. Mit Problemen oder Beschädigungen hatte die Verwaltung bislang fast keine Probleme, sagt Weiss: „Die Nutzer sind fast alle sehr umgänglich, und sie hinterlassen die Grillhütte und die Toiletten sehr ordentlich.“ In einem Fall habe es Beschädigungen gegeben, aber diese seien von den Nutzern umgehend gemeldet und die anfallenden Kosten auch beglichen worden. Wenn jemand die Grillhütte buchen will, fragt er in der Regel bei der Gemeinde an, um die Handynummer des Hüttenwarts zu erhalten. Dieser, so Weiss, vereinbart dann entweder einen Besichtigungstermin oder er schickt dem Interessenten den Nutzungsvertrag direkt mit der Post zu. Weiss erläutert den weiteren Ablauf so: „Nach der Unterzeichnung durch den Nutzer bringt der Hüttenwart den Vertrag zur Tourist-Info, und wir erstellen eine so genannte Annahmeanordnung, so dass der Zahlungseingang von der Kasse zugeordnet werden kann.“ Bevor die Hütte genutzt werden kann, gibt es eine Übergabe, nach der Nutzung eine Abnahme durch den Hüttenwart mit den Nutzern. Nach der Nutzung teilt der Hüttenwart der Gemeinde mit, ob die Hütte seiner Prüfung nach ordnungsgemäß verlassen wurde. Ist dies der Fall, erstattet die Gemeinde dem Nutzer die Kaution zurück, so Weiss. Sollten jedoch Beschädigungen vorliegen, werde die Kaution einbehalten und je nach Schadenshöhe verrechnet. Die Grillhütte kann, wie Weiss betont, von März bis Ende Oktober genutzt werden, „außer falls im März noch lang anhaltender Frost herrschen sollte“. Das Wasser für die Spüle in der Hütte und in den Toiletten werde spätestens Anfang November abgelassen und abgestellt: Dann könne die Grillhütte natürlich nicht mehr genutzt werden. Laut Tourist Info ist vorgesehen, dass in der behindertengerechten Toilette noch ein Wickeltisch installiert werden müsse. „Auf jeden Fall“ müsste außerdem ein Sicht- und Windschutz zur Straßenseite (Mußbacher Landstraße) hin angebracht werden, die Aussicht in diese Richtung „erstens nicht sehr schön“ und es zweitens „auch noch sehr zugig“ sei. (stbe)