Neustadt Einwurf: Noch nichts entschieden

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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion aus formalen Gründen abgelehnt. Damit ist nicht entschieden, ob die Betriebs-GmbH der öffentlich-rechtlichen Stiftung Hambacher Schloss eine Vermietung an die AfD ablehnen kann, weil die Fraktion mit den im Pachtvertragsentwurf gemachten Auflagen nicht einverstanden ist. Nun versucht es die Partei erneut, indem sie sich gegen die Stiftung wendet – so, wie es das Gericht vorgegeben hat. Der Ausgang ist offen, lange wird es bis zur Entscheidung aber nicht dauern, da die Zeit drängt. Wie stark der Sicherheitsaspekt und die Schlosstopographie dabei zählen werden, ist eine spannende Frage. Derweil hat sich in Neustadt bereits Widerstand gegen die AfD als Schloss-Gast formiert, vor allem in den sozialen Netzwerken.

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