Neustadt Die Ordnungshüter – Aufgaben von Ausschank bis Zulassungsstelle
Wie ist die Ordnungsbehörde strukturell in Neustadt aufgebaut?
Die kommunale Ordnungsbehörde ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig und verwaltungstechnisch der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung (310) unter der Leitung von Jochen Ohler zugeordnet. Sie ist eine von vier Abteilungen des Fachbereichs Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste und in zwei Sachgebiete unterteilt: Ordnung (311) sowie Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung (313). Das Sachgebiet 313 kümmert sich um die Ausstellung von Parkausweisen, das Parkraummanagement sowie die Verkehrsüberwachung durch Hilfspolizeibeamte.
Im Sachgebiet 311 finden sich die Arbeitsbereiche Allgemeine Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeiten, Fischerei- und Jagdbehörde, Schornsteinfegerwesen, Gefährliche Hunde, Versammlungsbehörde, Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungen, Waffenbehörde, Fundbüro, Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe-/Gaststättenwesen, Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes und Sondernutzung – darunter fallen unter anderem die Außenbewirtschaftung von Gaststätten sowie Plakatierung. Ebenso gehört der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) dazu, der „klassischerweise“ mit der öffentlichen Ordnung in Verbindung gebracht wird.
Wie ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung personell aufgestellt?
In den zwei Sachgebieten arbeiten 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 22 sind im Außendienst tätig, etwa die Hälfte beim KVD und die andere Hälfte als Hilfspolizeibeamte.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet die Ordnungsbehörde?
Die wichtigste rechtliche Grundlage ist das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG), aber auch Straßenverkehrsordnung (StVO), Landesimmissionsschutzgesetz (LlmSchG), Landeshundegesetz (LHundG), Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), Waffengesetz (WaffG), Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG), Gewerbeordnung (GewO) und Gaststättengesetz (GastG) kommen zum Tragen. Daneben gibt es städtische Regelungen wie die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GAVO) oder die Sondernutzungssatzung.
Welche Aufgaben haben KVD und Hilfspolizeibeamte?
Der KVD ist der Außendienst der Ordnungsbehörde und hat primär ordnungsrechtliche Aufgaben. Er übernimmt im Dreischichtsystem von 6 bis 0 Uhr den Vollzug der allgemeinen Gefahrenabwehr, vor allem Ruhestörungen sowie Kontrollen von Obdachlosenunterkünften, Gaststätten und Sondernutzungen. Er unterstützt Bürgerbüro und Zulassungsstelle bei Ermittlungen, fährt Streifen und zeigt auf Straßen- und Weinfesten Präsenz, wo es neben allgemeiner Sicherheit sowie Ausschank- und Musikende auch um Cannabisverstöße geht. Ebenfalls unterstützt er weitere Abteilungen oder Behörden wie etwa bei der Begutachtung oder Beschlagnahmung von gefährlichen Hunden oder der Kontrolle von Tierhaltung generell. Auch bei Störungen der öffentlichen Ordnung wie aggressivem Betteln, Pöbeleien oder ähnlichem Fehlverhalten von Personen wird er aktiv.
Hilfspolizeibeamte werden von der Kommune mit bestimmten polizeilichen Befugnissen ausgestattet, ohne voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamte zu sein. Sie kontrollieren Parkverstöße, das Radfahrverbot in der Fußgängerzone und führen innerorts Geschwindigkeitskontrollen durch, seit die Stadt in Eigenregie „blitzt“.
Sowohl Hilfspolizeibeamte als auch KVD dürfen Personen ansprechen und kontrollieren, ihre Personalien feststellen und einfache Zwangsmaßnahmen anwenden, zum Beispiel gefährliche oder verbotene Gegenstände zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Ebenfalls dürfen sie Personen festhalten und durchsuchen, auch gegen deren Willen. Unmittelbarer Zwang ist als letztes Mittel gestattet, ansonsten arbeiten sie mit Bußgeldbescheiden, Zwangsgeldern oder Auflagen. Festnahmen sind ihnen nicht erlaubt, insbesondere bei hilflosen oder vermissten Personen dürfen sie aber auch Wohnungen betreten. Die Ordnungsbeamten tragen keine Schusswaffen, wohl aber Handschellen, Pfefferspray und Schlagstock.
Wo liegt der Unterschied zur Polizei?
Die Polizei ist eine Landesbehörde und hat umfassendere Befugnisse, insbesondere bei Strafverfolgung und akuten Bedrohungslagen, wie beispielsweise Bombendrohung oder Amoktaten. Die Polizeibeamten tragen Schusswaffen und dürfen Personen festnehmen. Sie überwachen den Fließverkehr – mit Ausnahme von innerörtlichen Tempokontrollen in Neustadt.
In vielen Fällen arbeiten Ordnungsbehörde und Polizei eng zusammen, etwa bei Großveranstaltungen, Demonstrationen oder Verkehrskontrollen. Teils übernimmt die Polizei auch Aufgaben der Ordnungsbehörde, zum Beispiel, wenn nach Dienstschluss noch Ruhestörungen gemeldet werden.
Wo endet die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde?
Im strafrechtlichen Bereich muss die Polizei hinzugezogen werden. Auch bei Problemen ohne öffentlichen Charakter, also zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder privaten Angelegenheiten, können Bürger nur den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Fachbereichsleiter Thorsten Völker weiß: Es gibt unterschiedliche Wahrnehmungen der Bürger, was die Arbeit der Ordnungsbehörde angeht. „Es wird entweder zu viel oder zu wenig kontrolliert – je nachdem, wen man fragt.“
Welche Rolle spielt die Digitalisierung?
Die Meldoo-App ist laut Völker ein „Gradmesser, wo Beschwerdelagen sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Sicht sind“. Anhand der Meldungen von Bürgern könnten Schwerpunkte ausgemacht und gezielte Kontrollen initiiert werden. „Davon unabhängig haben wir natürlich auch unser eigenes Fachprogramm, in das Anliegen einlaufen, die per E-Mail oder Anruf bei der städtischen Telefonzentrale eingehen.“
Die Kontrolleure des ruhenden Verkehrs können mittlerweile übers Handy Daten abrufen, Beweisfotos sichern und Verwarnungen ausstellen, die in Echtzeit zum Innendienst gelangen. Der KVD hat Tablets, auf denen sie Aufträge entgegennehmen, Informationen etwa zum Ort finden und digital Berichte abgeben können. „Das schafft Klarheit und vereinfacht die Priorisierung im Dienst“, sagt Völker. Speziell im Vollzugsdienst „können wir den Einsatz der digitalen Medien aber noch ein wenig weiterentwickeln, um unsere Arbeit statistisch auszuwerten und die Zusammenarbeit mit anderen städtischen Abteilungen zu verbessern“, schaut Völker in die Zukunft.
Die Serie
In der Serie „Die Ordnungshüter“ werfen wir einen Blick hinter die Kulissen der Ordnungsbehörde in Neustadt: Wer sorgt für Ruhe und Sicherheit im Alltag? Welche Regeln gelten – und wer setzt sie durch? Wir zeigen, was hinter der Uniform steckt.