Deidesheim
Deidesheimer Advent – Künstler rätseln, ob sie öffnen dürfen
Als wahre Ämter-Odyssee zwischen Verbandsgemeinde, Kreis und Land beschreibt die Bildhauerin Bettina C. Morio ihre Versuche, sich Klarheit in dieser Frage zu verschaffen. Eine juristisch tragfähige Auskunft, die sie ruhig schlafen lassen würde, habe sie aber bislang nicht erhalten. Sie will deshalb – Stand jetzt – ihre Verkaufsräume im Advent wie schon den ganzen November über lieber geschlossen halten. Denn da sie ja ausschließlich eigene Werke verkaufe, seien ihre Räumlichkeiten ja im Kern Atelier und keine Galerie, Werkstatt also und nicht Einzelhandel. Ähnlich sieht es die Malerin Birgit Rau-Paqué. „Ich gehe nicht davon aus, dass das in diesem Jahr was wird“, sagt sie auf Anfrage.
Der Fotograf Bernhard Stoll wiederum, der zusammen mit der Neustadter Künstlerin Mary Dee in seinem „Studio 36“ benannten Ausstellungsraum in der Bennstraße 36 eigene Arbeiten präsentiert, vermutet, dass das juristisch in Ordnung geht, weil er in den gleichen Räumen ja auch sein Fotostudio betreibt. Adventlichen Normalbetrieb wird es aber auch bei ihm in diesem Jahr nicht geben. Er bittet bei Interesse um Voranmeldung unter 0173-3046928.
Wozu Mode kaufen, wenn man eh im Homeoffice sitzt?
Rechtlich überhaupt keine Schwierigkeiten sieht die Modeschöpferin Stefanie Wiebelshaus für sich. „Ich könnte öffnen. Ich gelte als Handwerkerin“, sagt sie. Allerdings befürchtet sie für sich und ihr Label „Simply Wear“, das seinen Sitz in der Schlossstraße 10 hat, ein fast noch gravierenderes Problem als die administrativen Corona-Vorgaben: „Wir werden einfach nicht die Kundenfrequenz wie sonst haben.“ Der abgesagte Weihnachtsmarkt als Frequenzbringer lasse sich nicht ausgleichen. Zudem sei die Kaufbereitschaft ihrer Kundinnen derzeit nicht besonders ausgeprägt. „Wozu Mode kaufen, wenn man eh im Homeoffice sitzt?“, umschreibt sie die Stimmungslage. Trotzdem will Wiebelshaus wie geplant an den Adventswochenende öffnen – allerdings noch nicht jetzt gleich am ersten.
Nochmals eine andere Ausgangslage hat Georg Wiesert, Künstlername Mebo. Er lebt nicht von seiner Kunst, würde in seinem Atelier in der Bahnhofsstraße 16 aber an den Adventswochenenden gerne neue Gemälde, Zeichnungen und Plastiken präsentieren. „Mein Atelier ist ja ohnehin nie überfüllt“, zeigt er sich überzeugt, alle Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können. „Aber wenn das Ordnungsamt nein sagt, lasse ich es eben.“ Vor einer Entscheidung über sein weiteres Vorgehen will er sich aber erst noch mit den anderen beteiligten Künstlerinnen und Künstlern kurzschließen.
Die Auslegungshilfe sagt eindeutig nein
Friederike Zeit, auf die die Gemeinschaftsaktion letztlich zurückgeht, weiß derweil nicht, ob sie ihre gedruckten Einladungskarten überhaupt unter die Leute bringen soll. Sie hadert mit der unklaren Rechtslage. Die krankt vor allem daran, dass Künstler in der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung mit keinem Wort erwähnt werden. Paragraf 15 besagt zwar, dass öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen geschlossen sein müssen. Die Rede ist da aber nur von „Kinos, Theatern, Konzerthäusern, Kleinkunstbühnen, Museen und ähnlichen Einrichtungen“. Im Teil, der das Wirtschaftsleben betrifft, heißt es wiederum: „Öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen geöffnet, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.“ Nur sind Künstler in der Regel eben keine Gewerbetreibenden, sondern Freiberufler. In der letztmals am 20. November aktualisierten Auslegungshilfe des Landes sind „Ateliers“ allerdings mit dem Vermerk „geschlossen“ gekennzeichnet. Die Verordnung, auf die sich das bezieht, gilt jedoch nur noch bis 30. November. Vielleicht bringt die nachfolgende dann ja mehr Klarheit. Das ist dann die 13. seit März. Eine Glückszahl?