Neustadt „Das Thema ist ein schwieriges“

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Für eine kontroverse Debatte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Niederkirchen hat die Satzung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen gesorgt. Der Vorwurf aus den Reihen der FWG: Die handfeste Begründung seitens der Verwaltung für eine rückwirkende Satzungsänderung fehle.

2014 hatten sich die Niederkirchener Gemeinderatsmitglieder für die Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen entschieden. Beschlossen wurde dieses Vorhaben dann 2016. Zwei Jahre später musste es aber überarbeitet werden und wurde dem Rat rückwirkend zum Beschluss vorgelegt. „Wir haben nun eine detaillierte Auflistung“, so Ortsbürgermeister Josef Seckinger. „Das ist die wesentliche Änderung.“ Denn es geht einzig und allein um den Satzungsparagrafen zwölf: Das aktuelle Papier sei – so die Begründung der Verbandsgemeindeverwaltung in Deidesheim – bezüglich der Übergangs- oder Verschonungsregel nicht genau bestimmt. Diese gibt es für Straßenteile, die zum momentanen Zeitpunkt noch nicht beitragspflichtig sind, aber es in Zukunft werden. Bis dato war der Paragraf zwölf demnach zu unspezifisch. Ferner umfasste dieser bisher den Zusatz, dass die Beitragshöhe über den Zeitraum der Verschonung bestimme. Das heißt beispielsweise: Bei einem kalkulierten Beitrag von bis zu zwei Euro pro Quadratmeter läge die Verschonung bei zwei Jahren. „Salopp gesagt wäre das doppelt gemoppelt“, erklärt Ursula Reisemann aus der Abteilung Organisation und Finanzen in der Verbandsgemeinde-Verwaltung. Denn genau dieser Zusatz mache die Satzung nichtig und rechtsunwirksam. Daraus resultiert für die aktuelle Version: Die zu verschonenden Straßenabschnitte, die konkret nummerierten Flurstücke und das jeweilige Jahr der erstmaligen Beitragspflicht werden genau aufgelistet. Zudem wird der Satzungszusatz vollständig herausgestrichen. „Auf Deutsch gesagt: Wir müssen die Korrekturen vornehmen, um uns an die Vorschriften zu halten“, verdeutlichte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Deidesheim, Peter Lubenau, die Problematik. Er war in der jüngsten Gemeinderatssitzung Niederkirchens zu Gast. Vor allem aus den Reihen der FWG gab es zu diesem Thema jedoch deutlichen Protest. Franz-Joseph Zech forderte von der Verwaltung eine Begründung, „warum die einen Grundstücke verschont werden, andere hingegen nicht“. Ortsbürgermeister Seckinger berief sich auf die gerichtliche Grundlage: „Das Thema ist ein schwieriges. Nicht nur bei uns, sondern im ganzen Land. Wir haben uns aber genau mit den Juristen des Gemeinde- und Städtebundes beraten.“ Auf diesem Fundament seien die Veränderungen der aktuellen Satzungsversion zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zustande gekommen. Dabei wurde ebenfalls auf ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hingewiesen. In dessen Urteil hieß es 2001 zusammenfassend, dass Korrekturen einer rechtsunwirksamen Satzung – im Sinne von rückwirkenden Änderungen einer fehlerhaften Abrechnungseinheit – zulässig sind. Die Ratsmitglieder beschlossen zum Ende der Diskussion die verbesserte Version rückwirkend zum Jahr 2016. Dabei stimmte die FWG-Fraktion mehrheitlich gegen das Vorhaben. In der Sitzung beschäftigten sich die Anwesenden ferner mit einer Gewerbefläche, die in Wohnraum umfunktioniert werden soll. Hier waren sich die Mitglieder einig und bejahten den Bauantrag. So werde weder das Ortsbild beeinträchtigt, noch liege hier ein Bebauungsplan vor, der zu Komplikationen führen würde.

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