Neustadt
Corona-Bekämpfungsverordnung: Dem Cineplex bleiben nur Zähneknirschen und das Prinzip Hoffnung
Noreiks war bis dahin davon ausgegangen, dass die Kinogänger – ähnlich wie in anderen Bundesländern – während des Films selbst keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Doch die wird in der achten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nun „grundsätzlich“ gefordert – also nicht nur beim Herumlaufen im Gebäude, um den Filmsaal zu erreichen oder die Toilette aufzusuchen, sondern auch während des Schauens. „Das ist den Kunden doch nicht zu vermitteln“, rauft sich der Cineplex-Geschäftsführer die Haare.
Auch die Bestimmung, dass Bar- und Thekenbereiche zwar geöffnet werden dürfen, Popcorn, Nachos oder Cola dann aber nicht in den Saal mitgenommen und während der Vorführung verzehrt werden dürfen, schlägt ihm auf den Magen. „Ich weiß nicht, warum wir unter solchen Bedingungen überhaupt aufmachen sollen“, so der Kino-Chef, der in der Sache auch bereits ein langes Krisen-Telefonat mit Oberbürgermeister Marc Weigel geführt hat. Denn die Daumenschrauben aus Mainz machen den Betrieb immer unwirtschaftlicher, nachdem ja bereits die Abstandsregelung im Saal mit 1,5 Meter Mindestabstand in alle Richtungen ordentlich ins Kontor schlägt. Im Ergebnis heißt das: weniger Plätze im Kino und weniger Verkäufe an der Theke – und das bei tendenziell höherem Personalbedarf. „Sie müssen ja viel mehr Einweisen und Kontrollieren.“
Dem Kinogänger wird einiges abverlangt
Von der ersten Überlegung, das Ganze juristisch überprüfen zu lassen, ist Noreiks inzwischen aber wieder abgerückt. Das lohne sich nicht, meint er – und setzt darauf, dass die nächste rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung mit dann wieder neuen Regeln nicht allzu lange auf sich warten lässt. Bis dahin müsse man die Vorgaben eben einhalten – und auf die Leidensfähigkeit der Kinogänger hoffen, ließe sich ergänzen, denn wie man etwa eine Komödie wie „Die Känguru-Chroniken“ mit einer Spielzeit von über zwei Stunden mit Maske aushalten soll, ist nur schwer zu beantworten. Trösten kann man sich vermutlich nur damit, dass sich die Einhaltung eh kaum kontrollieren lässt, sobald erst einmal das Licht ausgegangen ist. Große Sympathien für Ministerialbeamte und den deutschen Föderalismus hegt Frank Noreiks jedenfalls inzwischen nicht mehr – auch weil er sieht, wie unterschiedlich die Regelungen etwa im Dreiländereck Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen ausfallen.