Neustadt Bender: Eher arrogante Haltung

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Im Streit um Plakate des CDU-Landtagskandidaten im Wahlbezirk Neustadt, Dirk Herber, hat die Neustadter SPD jetzt nachgelegt. Bei allem Verständnis für die im Grunde gute Idee habe sich Herber nicht an die Formalitäten gehalten, auch wenn er dies anders darstelle, so SPD-Stadtverbandsvorsitzender Pascal Bender.

Wie am 31. Dezember berichtet, hat Herber Plakate aufgehängt, auf denen er mit einem Glücksferkel zu sehen ist, verbunden mit einem Neujahrsgruß, einem Hinweis auf die Landtagswahl am 13. März und der CDU-Internet-Adresse. Für die Zeit bis 10. Januar hatte er sich das vom städtischen Ordnungsamt genehmigen lassen. Indes fehlten ein Impressum, das dem Betrachter den Urheber verrät und ihn sozusagen vor Missbrauch schützt, sowie Marken, mit denen klar wird, dass die CDU für diese Werbung auch Gebühren entrichtet hat und damit die Genehmigung vorliegt. Eine erste Kritik des SPD-Unterbezirks hatte Herber zurückgewiesen: Aus seiner Sicht reicht in diesem Fall die Internetadresse, die Gebührenmarken seien zwar noch vor Weihnachten beantragt worden, doch wegen der Feiertage nicht rechtzeitig eingetroffen. Bender wiederum wertet das als eher arrogante Haltung – zumal gerade die CDU bei früheren Wahlen der SPD vorgeworfen habe, sich nicht an Spielregeln zu halten. Außerdem sei das Neujahrsplakat Wahlwerbung – obwohl eine solche Plakatierung seines Wissens nach erst sechs Wochen vor der Wahl erlaubt sei. Dass es sich um Wahlwerbung handelt, ist für Herber auf Anfrage selbstverständlich. Indes habe er keine Verbote missachtet, sich innerhalb der gesetzten Grenzen bewegt. Die Internetadresse reiche auch deshalb aus, weil der Urheber ganz eindeutig sei; ob er die Gebührenmarken, die bis Montag noch nicht eingegangen waren, noch nachträglich klebt, hat er noch nicht entschieden. Da die Plakate ohnehin bald wieder abgehängt würden, lohne sich das kaum noch. Das Ordnungsamt teilt auf Anfrage die Auffassung Herbers. Demnach bezieht sich die Sechs-Wochen-Frist für Wahlwerbung mittels Plakaten nur auf zwei Dinge: In diesem Zeitraum haben die Parteien und Organisationen grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihr Antrag erlaubt wird – und das zu niedrigeren Gebühren als üblich. Außerhalb dieses Zeitraums besteht dieser Anspruch nicht und die Sondererlaubnis ist teurer. Gebührenmarken, die auf die Plakate geklebt werden müssen, sollen der Verwaltung vor allem bei einem helfen: überprüfen zu können, ob die Plakatierung genehmigt ist. Das gilt insbesondere für gewerbliche Veranstalter. Im Fall Herber sei der Behörde bekannt gewesen, dass die Erlaubnis vorlag; deshalb führe das Fehlen der Marken weder zum Entfernen der Plakate noch zum Einleiten eines Bußgeldverfahrens, wie es auf Nachfrage heißt. Kontrolliert wird indes, ob die Plakate auch fristgerecht abgehängt werden, konkret also bis 10. Januar. Wäre da noch das fehlende Impressum. Geregelt sind solche Dinge im Landesmediengesetz, für dessen Überwachung die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier verantwortlich zeichnet. Dort sind indes die zuständigen Mitarbeiter noch im Weihnachtsurlaub, wie eine Anfrage bei der ADD ergab. Bis sie nächste Woche zurückkehren, dürften die Plakate schon wieder verschwunden sein. (ahb)

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