Neustadt Bürgerinitiative zieht vor das Verwaltungsgericht
Die Bürgerinitiative (BI) „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein“ hat gestern angekündigt, gegen den Mitte November ergangenen Planfeststellungsbeschluss Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt zu erheben.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hatte am 17. November der Planung des Kreises Bad Dürkheim zugestimmt, den Rehbach auf einer Länge von 3,6 Kilometern rund 600 bis 800 Meter nach Süden in den Haßlocher Gemeindewald zu verlegen. Damit soll der Hochwasserschutz verbessert und – gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – ein naturnahes, durchgängiges Gewässer geschaffen werden. Die einmonatige Klagefrist hatte am 25. November, nach der Zustellung des Beschlusses an alle Beteiligten, die Einwendungen gegen die Planung erhoben hatten, begonnen. Die BI hatte unmittelbar danach erklärt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einreichen zu wollen. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hatte die BI bereits zuvor gefasst. Die Erfolgsaussichten einer Klage vor der Verwaltungsgericht ließen die Verlegungs-Gegner nach eigenen Angaben zunächst von einem Rechtsanwalt prüfen. Nähere Angaben zur Begründung der Klage wollte die BI gestern noch nicht machen. Grundsätzlich hält die BI die Verlegung des Rehbachs für eine ungeeignete Maßnahme, sowohl die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen als auch wirkungsvollen Hochwasserschutz für Haßloch herzustellen. Nach Ansicht der BI verursacht eine Verlegung des Gewässers große Schäden an der Natur. Zudem rechnet die BI damit, dass die laut SGD mit 3,4 Millionen Euro veranschlagten Kosten der Maßnahme wegen der erheblichen Auflagen deutlich steigen werden. Unter anderem wirft die BI dem Kreis vor, mit der Rehbachverlegung Versäumnisse der Vergangenheit beseitigen zu wollen, weil die Unterhaltung der Dämme vernachlässigt worden sei. Eine Bewässerung des alten Grabensystems im Wald hält die BI für eine kostengünstigere und ökologisch sinnvollere Alternative. Eine Klage hat eine aufschiebende Wirkung: Das bedeutet, dass die Maßnahme derzeit noch nicht begonnen werden darf. Gegenüber der RHEINPFALZ hatte Christian Bauer, Technischer Referent der Abteilung Wassermengenwirtschaft bei der SGD Süd, kürzlich erklärt, dass ein solches Klageverfahren erfahrungsgemäß „einige Zeit“ in Anspruch nehmen könnte. Die SGD rechnet mit einem Viertel- bis einem halben Jahr Vorbereitungszeit für Planung und Vergabe der Arbeiten und anschließend mit einer reinen Bauzeit von zwei Jahren – vorausgesetzt, der Planfeststellungsbeschluss wird rechtskräftig. Bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim war gestern keine Stellungnahme zu bekommen. (guh)