Deidesheim
Als Deidesheim keinen Bock mehr hatte
Der Überbringer erhielt von der Gemeinde Deidesheim als Wegzehrung ein Käsebrot und eine Flasche Wein. 1808 hatte Napoleon I. den Vertrag eigenhändig per Unterschrift bestätigt – mit dem Zusatz „Sous condition cependant de fournir annuellement, comme jusqu’à present, un bouc bien cornu et bien capable“ Zu Deutsch: unter der Bedingung jedoch, wie bisher jährlich einen gut gehörnten und zeugungsfähigen Ziegenbock zur Verfügung zu stellen.
Gut gehörnt und gebeutelt?
Dann kam der 10. Juni 1851, der Dienstag nach Pfingsten – und mit ihm ein Aufsehen erregendes Donnerwetter: Die Deidesheimer nahmen den gelieferten Bock nämlich nicht an, weil er „gefahren“ worden und zu spät bei „Sonnenschein“ eingetroffen sei und die vertragsmäßige Beschaffenheit nicht erfüllt habe – also nicht ausreichend gehörnt und gebeutelt war. Außerdem wurde dem Geißbockführer Käsebrot und Wein verweigert. Schließlich landete die Angelegenheit vor Gericht. Der Prozess zog sich lange Jahre hin. Dann, im Jahr 1858, entschied das Appellationsgericht in Zweibrücken zugunsten von Lambrecht. Allerdings mit der Auflage, dass Lambrecht im folgenden Jahr die acht ausgebliebenen Böcke an Deidesheim nachliefern müsse. Die acht jüngsten Bürger Lambrechts machten sich 1859 mit den Böcken auf den mühsamen Weg übers Gebirge.
In Deidesheim angekommen, stellten sich die Empfänger abermals bockig an. Nachdem der Bezirksveterinär die Tiere auf ihre Tauglichkeit geprüft hatte, akzeptierten sie sieben Tiere. Die Entgegennahme des achten Bockes verweigerte sie, weil er erst nach Sonnenaufgang präsentiert worden sei. Und der Zwist ging weiter. 1860 wurde, wie die „Neustadter Zeitung“ berichtete, der zu spät eingetroffene Bock von Deidesheim abermals zurückgewiesen. Dieser wurde dann auf dem Markt in Lambrecht vom Hussier (Gerichtsvollzieher) öffentlich versteigert und der Mindererlös (die Differenz zum Einkaufspreis) der Gemeinde Deidesheim in Rechnung gestellt.
Advokaten-Gemecker
Jetzt traten Advokaten auf den Plan. Was denn zu spät oder vor Sonnenaufgang bedeute, stellten sie in den Raum, das seien doch alles Spitzfindigkeiten. Man spekulierte, dass Deidesheim an der Bocklieferung mit all ihren Formalitäten festhalte, weil es darin eine Möglichkeit sehe, bei unklaren Tributverbindlichkeiten einen erwünschten Vorwand zu finden, um der Gemeinde Lambrecht das Weiderecht entziehen zu können. Daraufhin stellte Lambrecht, wie es hieß, annehmbare Bedingungen in Aussicht: man könne die Naturallieferung doch in eine entsprechende Geldentschädigung umwandeln. Man erkläre sich bereit, einen jährlichen Betrag vom Wert eines Geißbocks zu zahlen – oder, ein für alle Male, als Abfindungssumme den 20-fachen Wert eines solchen Bockes zu entrichten. Daraufhin forderte Deidesheim von Lambrecht eine jährliche Summe von 25 Gulden. Aber Lambrecht hielt dagegen, dass ein solches Tier schon für acht bis zehn Gulden käuflich zu erstehen sei.
Weil keine der beiden Parteien bereit war, nachzugeben, ging – Gott sei Dank – das Prozedere künftig in der traditionellen Weise mit Übergabe und Bockversteigerung weiter – und der Pfalz blieb eines der ältesten und bekanntesten Volksfeste erhalten. 1961 machte das Fest Schlagzeilen bis nach Übersee. Punkt 18 Uhr am Pfingstdienstag erhielt eine Bietergruppe aus Edenkoben den Zuschlag. Für 900 Mark nahm sie Bock „Gustav“ in Besitz. Kurz darauf schwebte Gustav mit der Sesselbahn hinauf zur Rietburg. Der Clou war gelungen. Sogar die New Yorker „Staatszeitung und Herold“ berichtete darüber. Doch dann ein Wermutstropfen: Lag es an dem für Ziegenböcke ungewohnten Gefährt oder an der Höhenluft? Gustav jedenfalls zeitigte bald darauf das Zeitliche.