Neustadt Abwassergebühren neu kalkuliert

Einigkeit herrschte bei der letzten Ratssitzung des Verbandsgemeinderats Deidesheim in diesem Jahr. Einstimmig beschlossen wurden die Wirtschaftspläne für Kanal- und Wasserwerk.

.Der Wirtschaftsplan des Kanalwerks für das Jahr 2015 wurde auf der Grundlage der Vorjahre, sowie der neuen Gebührenkalkulation erstellt, berichtete der Beigeordnete Peter Lubenau. Ab Januar (wir berichteten bereits darüber) beträgt die jährliche Grundgebühr in der Verbandsgemeinde Deidesheim pro Wohneinheit 48 Euro und der Kubikmeter Schmutzwasser 2,42 Euro. Die Grundgebühr für den Weinbau je angefangene 500-Quadratmeter steigt auf 6,61 Euro. Durch den Wegfall des Verschmutzungszuschlags ergibt sich jedoch für die Weinbaubetriebe eine Einsparung von rund 17 Prozent. Private Haushalte sparen rund 12 Prozent. Die Gebühren für die Grubenleerung bleiben unverändert bei 2,53 Euro pro Kubikmeter. Die Gebührenneuberechnung gilt für die nächsten drei Jahre. Als entscheidender Punkt für den Wirtschaftsplan des Kanalwerks gelte der Wegfall der Abschreibung zum Jahresende 2015 für die Kläranlage Niederkirchen, in Höhe von 670.000 Euro pro Jahr, so Lubenau. Da die Abschreibung für das Jahr 2015 jedoch noch greife, ergebe sich ein veranschlagter Jahresverlust von rund 507.000 Euro. „Die geplanten Investitionen können jedoch aus den eigenen Finanzmitteln erwirtschaftet werden“, betonte der Beigeordnete. Es seien keine zusätzlichen Kreditaufnahmen erforderlich. Dem Wirtschaftsplan des Wasserwerks liegt die Hochrechnung der Mengen der Vorjahre zugrunde. Es wird mit einem Jahresgewinn von rund 2300 Euro gerechnet. Mit Trinkwasser versorgen die Verbandsgemeindewerke die Gemeinden Forst und Ruppertsberg. Die Konzessionsabgabe kann weiter nicht ausgewiesen werden. Auch beim Wasserwerk können die Investitionen aus eigenen Mitteln beglichen werden. Zum Thema Konzessionsabgabe bemerkte Ursula Knoll, Ortsbürgermeisterin von Ruppertsberg: „Wir wissen, dass uns diese zwar nicht verloren gehen, doch wäre es schon schön, wenn die Gemeinden Forst und Ruppertsberg in absehbarer Zeit wieder eine Konzessionsabgabe bekämen.“ Dazu erklärte Lubenau, wenn die Ein- und Ausgabensituation sich zum Ende des Jahres 2015 nicht ändere, müsse für das Folgejahr eventuell mit einer moderaten Gebührenerhöhung gerechnet werden. Dies habe die Friedelsheimer Gruppe bereits für Deidesheim und die Gemeinden Meckenheim und Niederkirchen für das Jahr 2015 eingeführt. „Die Grundversorgung für Energie, Wasser und Abwasser ist in kommunaler Hand sehr gut aufgehoben“, betonte Martina Dopp (FWG). Die Gemeinden hätten dadurch einen Einfluss auf die Gebühren. Und auch die Gewinne und Konzessionsabgaben würden ihnen wieder zugutekommen. (vnl)

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