Neustadt 13-Jährige treffen sich zur E-Scooter-Fahrstunde auf Parkplatz

E-Scooter-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
E-Scooter-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Die Polizei hat am Sonntagnachmittag zwei 13-Jährige erwischt, die unerlaubt mit E-Scootern unterwegs waren. Die beiden 13-Jährigen hatten sich die auf ihre Eltern zugelassenen E-Scooter ohne deren Erlaubnis geschnappt und sich auf einem Parkplatz in der Adolf-Kolping-Straße getroffen. Die beiden Jugendlichen nahmen sich auf dem Parkplatz außerdem ein paar Einkaufswägen, um das Fahren zu üben. Die Polizei beendete die „Fahrstunde“ und informierte die Eltern der beiden 13-Jährigen. Die beiden sind zwar noch nicht strafmündig, aber die Polizei informiert die Staatsanwaltschaft über die unbefugte Benutzung von Fahrzeugen. Wer einen E-Scooter fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein braucht man aber nicht.

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