Ludwigshafen Zur Sache: Das Reinheitsgebot

Am 23. April 1516 auf dem Landständetag in Ingolstadt verkündeten die bayerischen Herzöge, welche Zutaten ins Bier gehören: Gerste, Hopfen und Wasser. Dieser Erlass ist der bekannteste, war aber nicht der erste. Schon im 12. Jahrhundert gab es in Süddeutschland Gesetze zur Qualität des Bieres. Anlass waren Versuche, billiges Bier mit allen möglichen Zutaten zu strecken oder die Rauschwirkung zu steigern. Im hohen Norden waren dagegen die Zünfte stolz, Qualität zu garantieren – auch ohne Erlasse durch die Obrigkeit. Die ausschließliche Verwendung von Hopfen, Gerste, Wasser und dann auch Hefe wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 Gesetz. Seit 1987 darf Bier, das nicht nach deutschem Recht gebraut wurde, importiert werden. (ghx)

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