Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn das Haus gleich zweimal brennt

Wieder hergestellt: Auch mit Geld aus eigenen Rücklagen hat die Familie inzwischen das Haus saniert. Die Schadenregulierung ist
Wieder hergestellt: Auch mit Geld aus eigenen Rücklagen hat die Familie inzwischen das Haus saniert. Die Schadenregulierung ist aber noch nicht abgeschlossen.

Wie viel Pech kann man haben? In 24 Stunden hat das Haus von Regina Will im Stadtteil West gleich zweimal gebrannt. 2018 war das. Der Ärger um die Behebung der Schäden dauert noch immer an – dabei ist tatsächlich die Stadt gefragt und deren Versicherung.

Zwei Feuer in 24 Stunden? Das klingt nicht nur kurios, es ist ein ziemlicher Hammer. Passiert ist dies am 9. Oktober 2018 – und beschäftigt bis heute die Betroffenen und Juristen. „Am Abend muss ein Elektrogerät in der Küche das erste Feuer ausgelöst haben“, sagt Regina Will, die mit ihrem Mann Eigentümerin der Immobilie im Stadtteil West ist. Die Feuerwehr sei angerückt und habe den Brand gelöscht. So weit, so gut. Die Küche des Hauses hatte Schäden davongetragen, immerhin war nichts weiter passiert – auch Löschwasserschäden seien nicht direkt feststellbar gewesen.

Brandwache fehlt

Der Familie sei mitgeteilt worden, dass sie das Notwendigste mitnehmen dürfe, aber vorerst das Haus nicht mehr betreten könne, bis die Brandursache geklärt sei. „Man kommt sich ganz seltsam vor, wenn man plötzlich verdächtigt wird“, sagt Will. Zu befürchten habe man da aber noch nichts gehabt. Ihr Mann, Architekt, schob wenigstens im Erdgeschoss ein riesiges Architekturmodell in die Zimmermitte. Er fürchtete, dass Löschwasser noch an den Wänden herunterlaufen könnte. Doch es sollte anders kommen. „Da war der Schaden noch sehr überschaubar“, so die Medizinerin. Die Tochter wollte noch Kindheitserinnerungen vom Dachboden holen. Das wurde aber von den Verantwortlichen untersagt.

Die Feuerwehr sei rasch wieder abgezogen. Von der Straße aus habe man noch einmal mit einer Infrarotkamera einen Check gemacht und nichts entdeckt. Das wird später vor Gericht noch entscheidend. Denn: Ein Sachverständiger stellt fest, dass die Brandnachsorge so nicht ordentlich ablief. Eine Wärmebilduntersuchung sei nicht ausreichend, ein Einsatzleiter nicht vor Ort gewesen. Um den Einsatz zu beenden, hätte es mehrerer Bohrungen in den Holzfußboden des alten Hauses bedurft. Das Haus stammt aus den 1930er-Jahren. Damals wurde noch mit viel Holz gebaut. Und solide gemauert. Das eine wirkte sich fatal aus – das andere macht es wenigstens möglich, dass das Haus noch heute steht.

13 Stunden schwelte schließlich die Glut des ersten Brandes weiter. Dann schlugen Flammen aus dem Dach – der zweite Einsatz der Feuerwehr erfolgte. Doch bei dem verheerenden Brand sei es schließlich nur noch darum gegangen, das Übergreifen der Flammen auf andere Gebäude zu verhindern, so Will. Die Nacht hatte die Familie in einem Hotel zugebracht. Dann sah man hilflos zu, wie das Heim der Familie buchstäblich in Rauch aufging. „Das nächste, was wir erhielten, war eine Verfügung, den Dachstuhl abtragen zu lassen“, schildert Will. Die Flammen hatten nur ein Gerippe übrig gelassen, das herunterzufallen drohte.

Streit zieht sich über Jahre

Warum war die Familie eigentlich im Hotel? „Ein Ausweichquartier wurde uns angeboten in der Flurstraße“, sagt Regina Will. Die Pressestelle Ludwigshafens teilt mit: „Die Stadt hält nicht pauschal Wohnungen oder Unterbringungsmöglichkeiten für Opfer von eventuellen Unglücksfällen vor. Da Betroffene meist eine private Lösung finden und in Anbetracht der angespannten Wohnraumlage in Ludwigshafen wäre dies auch nicht angezeigt.“ In Extremfällen stünden Obdachlosenunterkünfte zur Verfügung.

Die folgenden Jahre ging es um die Existenz, um die Schadensregulierung und um Wunden, die durch den Brand aufgerissen wurden. „Unsere Tochter ist regelrecht traumatisiert gewesen“, so Will. Alle Erinnerungen: weg. Das Architekturmodell im Erdgeschoss: ebenfalls fast vollständig verbrannt. Dass die Feuerwehr damals keine Brandwache gestellt habe, sei ursächlich für das zweite, entscheidende Feuer gewesen, so Will. Das ist auch vor Gericht festgestellt worden. Bei einer Feststellungsklage urteilte das Landgericht Frankenthal im November 2021, dass die Stadt Ludwigshafen daher „verpflichtet ist, den Klägern den Schaden zu ersetzen, der ihnen daraus entstanden ist“, heißt es darin.

Das Gebäude ist inzwischen gerettet. Über die Jahre wurde mithilfe der Brandschutzversicherung alles wieder instandgesetzt. „Bis auf die Haupttreppe ist alles saniert“, so Will. „Wir mussten auch unsere eigenen Rücklagen verwenden.“ Allerdings ist nach wie vor der Schaden am Hausrat offen. Und mit der Versicherung der Stadt habe man auch Erfahrungen gesammelt, auf die man gerne verzichtet hätte. Schon bei der Feststellungsklage habe das Gericht auf eine Einigung gedrängt – die war auch praktisch in trockenen Tüchern, bis die Stadt doch Abstand nahm. So kam es zum Urteil. Und beim Hausrat? Geht es da jetzt um jeden Schrank samt Inhalt? „Ja“, sagt Will. „Die wollen, dass wir nachweisen, dass wir tatsächlich gewohnt haben.“

Viele hätten aufgegeben

Bei der Stadt bestätigt man ganz sachlich: „Der Gebäudeschaden wurde vollständig über die Gebäudeversicherung abgewickelt. Der Schaden am Hausrat ist noch offen.“ Bei der Stadt verweist man an die Haftpflichtversicherung: „Die Kläger müssen die Schäden am Hausrat nachweisen. Die städtische Haftpflichtversicherung ist involviert.“ Die Schadensauflistung sah Regina Will kommen. Ihr Anwalt Jan Ingenohl kommentiert das gelassen, grundsätzlich könne man sich schon das Geld für den verlorenen Hausstand holen, ist er siegessicher. Den Schaden könne man aber auch unbürokratisch und pauschal ersetzen. Doch das wolle die Versicherung der Stadt wohl nicht, da setze man eher darauf, dass viele Menschen schon aufgegeben hätten. Die Akten zu dem Fall stapeln sich fast 20 Zentimeter hoch auf dem Schreibtisch in seiner Kanzlei.

Was Regina Will am meisten stört, ist dass sich niemand von der Stadt gemeldet habe, kein Wort des Bedauerns, kein „Das-kriegen-wir-schon-hin“ und insbesondere kein Hinweis an die Haftpflichtversicherung der Stadt, bei der Schadensregulierung nicht alles auf die Spitze zu treiben. „Ich habe die Stadt früher als bürgernah und zugewandt erlebt – davon ist nichts mehr zu spüren“, klagt Regina Will.

Seitens der Stadt heißt es kühl: „Das Brandereignis und die Umstände wurden damals vielfach thematisiert. Nach dem vorliegenden langwierigen Rechtsstreit befindet sich die Angelegenheit heute in der Abwicklung mit dem Haftpflichtversicherer. Es besteht an dieser Stelle weder Grund noch Anlass zu einem weiteren Gespräch mit einem Vertreter der Stadt.“

x