Ludwigshafen Ständige Überprüfung gefordert
Ärger über die Deutsche Bahn hat die gestrige Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung geprägt. Dort machte unter anderem Holger Scharff (SPD) seiner Empörung Luft. „Wir lassen uns das nicht gefallen. Dafür haben wir kein Verständnis“, sagte er über immer wieder defekte Aufzüge und Rolltreppen an Bahnhöfen in der Stadt.
Dies stelle ein großes Hindernis für Menschen mit Behinderung dar, weil sie ihre Züge nicht erreichen können. Die Stadtverwaltung habe die Deutsche Bahn wegen der Instandhaltung der Bahnhöfe angeschrieben. Eine Antwort habe sie aber bisher nicht erhalten. Scharff sagte: „So etwas muss nicht wochenlang dauern. Wir erwarten eine kontinuierliche Überprüfung der Rolltreppen und Aufzüge an Bahnhöfen, damit die Rollstuhlfahrer zu den Gleisen kommen.“ Das werde nicht mit dem nötigen Nachdruck behandelt. Ein weiteres Thema bei der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung war die Haltung der RNV (Rhein-Neckar-Verkehr GmbH) zu E-Scootern. Bezüglich deren Mitnahme in Schienenfahrzeugen hatte der Beirat am 11. Mai eine Antwort von der RNV erhalten, wie Hans-Joachim Weinmann (SPD), Beauftragter für Menschen mit Behinderungen, erklärte. Darin werde die Mitnahme von E-Scootern wegen fehlender Eignung der Fahrzeuge abgelehnt. Sobald Schienenfahrzeuge neu bestellt werden, wollte sie aber diese Fragen berücksichtigen, wie die RNV mitteilt. Weinmann zeigte sich mit der Antwort unzufrieden und stellte fest: „Wir müssen dieses Thema mit Hartnäckigkeit weiter verfolgen.“ Bei der Sitzung wurde auch die Situation des Rollstuhlfahrers thematisiert, der bei einem Alarm im März dieses Jahres in der Rhein-Galerie auf dem Parkdeck festsaß. Er war dort von niemandem bemerkt worden und konnte wegen seiner Behinderung nicht flüchten (wir berichteten). Das Management der Rhein-Galerie habe sich wegen dieses Vorfalls beim Rollstuhlfahrer entschuldigt, hieß es im Beirat. Gleichzeitig haben Verantwortliche des Einkaufszentrums versichert, dass kein Anlass zur Besorgnis bestehe. Bei dem Alarm habe es sich um einen Probealarm gehandelt. Bei einem Alarm im Ernstfall wäre auch das Parkdeck kontrolliert und der Rollstuhlfahrer entdeckt worden. Auf Anfrage aus dem Teilnehmerkreis der Sitzung wurde auch bestätigt, dass es auf dem Parkdeck Alarmsignale in Form von orangenen Blinklichtern gebe, so dass auch Hörgeschädigte im Ernstfall gewarnt wären. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es in Ludwigshafen mittlerweile eine Arbeitsgruppe, wie bei der Sitzung gestern mitgeteilt wurde. Diese wolle Vorschläge erarbeiten, wie die Konvention in der Stadt am besten in die Praxis umgesetzt werden könne.