Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Sexueller Missbrauch: Geständnis verkürzt Prozessdauer

Zwei weitere Tatvorwürfe stellte der Richter zunächst zurück.
Zwei weitere Tatvorwürfe stellte der Richter zunächst zurück.

Sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung wirft die Staatsanwaltschaft am Landgericht Frankenthal einem 20-Jährigen vor. Von Dezember 2021 bis August 2022 soll der Mannheimer sich in Ludwigshafen, Mannheim und Mutterstadt an zwei zwölfjährigen und einem 14-jährigen Mädchen vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren. Das Urteil fällt voraussichtlich am Mittwoch.

Eine ausgestreckte Hand, die sich um den Daumen herum zu einer Faust zusammenrollt – mit diesem Zeichen hatte die 14-Jährige vergangenen August auf einem Spielplatz in der Ernst-Reuter-Siedlung in der Gartenstadt um Hilfe gerufen. Zuvor hatte sie der damals noch 19-Jährige geküsst, geschlagen und zwei Mal sexuell massiv bedrängt. Passanten hatten das Handzeichen der jungen Frau erkannt und die Polizei alarmiert, die den Mann daraufhin verhaftet hatten. Seither sitzt er in Haft.

Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Demnach soll die 14-Jährige nur am Ende einer ganzen Kette von Missbräuchen gelegen haben. Eine Zwölfjährige habe er im Februar per Internet-Chat dazu gebracht, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Bilder und Videos davon speicherte er auf seinem Smartphone. Einer anderen Zwölfjährigen spielte er im Juli eine amouröse Beziehung vor, brachte das Mädchen dazu, ohne Angehörige per Bus nach Mannheim zu fahren, wo er sie im Bereich des Hauptfriedhofs ebenfalls geküsst, geschlagen und letztlich anal vergewaltigt haben soll. Sie konnte sich befreien.

Opfer bleibt Aussage erspart
Nach dem umfassenden Geständnis des Mannes musste sie nicht vor Gericht aussagen, was ihr Rechtsvertreter mit gemischten Gefühlen auffasste. Seine Mandantin habe einen großen seelischen Schaden erlitten. Es sei zu begrüßen, dass ihr die erneute Konfrontation mit dem Angeklagten vor Gericht erspart geblieben sei. „Aber es ist auch schade, dass wir sie hier nicht gesehen haben“, so der Rechtsanwalt. Denn dann wäre ersichtlich gewesen, dass es sich eben um ein gerade mal zwölf Jahre altes Mädchen und nicht etwa um eine deutlich ältere Jugendliche gehandelt habe. Hintergrund: Im Rahmen seiner Aussage hatte der Angeklagte zuvor erklärt, von einem höheren Alter des Mädchens ausgegangen zu sein.

Ansonsten herrschte im Rahmen der Verhandlung weitestgehend Übereinstimmung. Durch das frühe und umfassende Geständnis des Mannes wurde der Prozess von ursprünglich angesetzten elf Verhandlungstagen auf voraussichtlich drei verkürzt. Zwei Tatvorwürfe – der Mann soll zwei junge Frauen im Bereich Offenburg ebenfalls per Internet-Chat zu sexuellen Handlungen überredet und davon Bilder und Videos hergestellt haben – wurden auf Vorschlag des vorsitzenden Richters Alexander Melahn vorläufig eingestellt, der Diebstahl eines Mofas und die Fahrten damit ohne Führerschein spielten ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle. Das Geständnis des Mannes hatten die Richter vor allem durch die Aussage der leitenden Ermittlerin überprüft. Weitere Zeugen traten nicht auf.

Gutachter attestiert Schuldfähigkeit

Als Sachverständiger bescheinigte Jugendpsychiater Eberhard Meyer dem Mann eine „kombinierte Störung von Emotionen und Sozialverhalten“ sowie eine allenfalls unterdurchschnittliche Intelligenz. Zudem hatte der 20-Jährige eingeräumt, seit seinem elften Lebensjahr Drogen konsumiert zu haben. Ein Zusammenhang mit den Sexualstraftaten ergebe sich dadurch jedoch nicht. „Und es liegt auch keine Bewusstseinsstörung vor.“

Damit ergeben sich keine Anzeichen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. An einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht, bei dem Hilfe und Therapie im Vordergrund stehen, bestehe jedoch kein Zweifel.

Am Mittwoch kommen weitere Nebenkläger und die Verteidigung des Mannes zu Wort. Dann wollen die Richter ihr Urteil fällen.

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