Ludwigshafen Oggersheimer Bluttat: Gewalt ist kein ethnisches Merkmal
Als die schreckliche Gewalttat in Oggersheim passierte, hatte ich Urlaub, nahm das Geschehene als ganz normale Leserin wahr. Dass ein 25-jähriger Somalier tatverdächtig ist, zwei Menschen ermordet und einen Menschen schwer verletzt zu haben, hat für die Familien der Opfer ein unvorstellbares Leid verursacht und ist auch für die Ludwigshafener Stadtgesellschaft nur schwer auszuhalten. Jeder mitfühlende Mensch leidet an dieser Stelle mit den Angehörigen und kann ihren Schmerz trotzdem nur erahnen – denn wirklich vorstellen, wie es ist, auf eine solch brutale Weise einen Sohn oder Ehemann zu verlieren, kann sich wohl kaum einer.
Und doch gab es einen Satz in unserer Berichterstattung, der den Tatverdächtigen betraf und bei dem ich dachte: Darüber sollten wir noch mal sprechen. Konkret hieß es: „Ob es einen Zusammenhang zwischen der Nationalität des Tatverdächtigen und den Taten gebe, sei noch unklar, sagte ein Polizeisprecher vor Ort.“ Problematisch ist dieser Satz deshalb, weil er suggeriert, es könnte eventuell typisch somalisch sein, auf bestialische Art und Weise scheinbar grundlos Menschen umzubringen. Das ist mitnichten so. Die Nationalität als solche macht niemanden zum Kriminellen. Das gilt für Somalier, Afghanen und Syrer genauso wie für Deutsche, Amerikaner und Franzosen.
Der Vorverurteilung nicht das Wort reden
Natürlich gibt es aber kriminelle Migranten und Flüchtlinge – und wie mit ihnen umzugehen ist, das muss in einer Gesellschaft diskutiert werden können. Auch der Somalier, der sich wohl seit 2015 in Deutschland befindet und jetzt in Oggersheim mutmaßlich zwei Menschen getötet hat, ist zuvor bereits straffällig geworden. Es gibt Einträge wegen einer Körperverletzung und mehrerer Diebstahlsdelikte. Einer pauschalen Vorverurteilung von Ausländern oder Flüchtlingen sollte deshalb aber nicht das Wort geredet werden.
Klar ist, dass nach den verfügbaren Daten ein Großteil von Gewaltdelikten seit jeher auf das Konto junger Männer geht – und diese Gruppe ist unter den Flüchtlingen, die insbesondere ab 2015 nach Deutschland kamen, relativ stark vertreten. Auch Faktoren, wie eigene Gewalterfahrungen im Herkunftsland, eine aus der Heimat mitgebrachte Machokultur oder Perspektivlosigkeit, wenn etwa jemand im Asylverfahren abgelehnt wurde, können die Kriminalität begünstigen. Trotzdem ist es wichtig, zu betonen, dass der überwiegende Teil der nach Deutschland gekommenen Zuwanderer oder hier lebenden Flüchtlinge keine Straftaten begeht.
Ein Gedankenexperiment
Wie schnell Sie persönlich sich in Richtung gedankliche, möglicherweise auch pauschalisierende Vorverurteilung treiben lassen, können Sie im Ansatz durchaus testen. Haben Sie vor wenigen Tagen von der Bluttat in Schleswig-Holstein gehört? Eine 37-jährige Frau ist in Heide von ihrem Ehemann auf offener Straße erschossen worden. Die Chemnitzerin lebte getrennt von ihm und wurde vor den Augen des gemeinsamen 13-jährigen Sohnes getötet – ihr Ehemann ließ sich zum Tatort fahren, stieg aus dem Auto und schoss. Eine grausame Tat, bei der ein Jugendlicher von einem auf den anderen Moment seine beiden Eltern verlor. Gegen den Vater wurde Haftbefehl erlassen, er stellte sich nach der Tat der Polizei. Wie nehmen Sie das Gelesene derzeit wahr? Hören Sie mal kurz in sich hinein.
Und nachdem Sie das gemacht haben, gebe ich Ihnen jetzt eine Zusatzinformation: Bei der besagten Familie soll es sich um eine aserbaidschanische Familie gehandelt haben. So berichten es zumindest manche Medien. Die meisten Medien haben jedoch auf das Nennen der Herkunft des Täters verzichtet und sind damit dem Pressekodex gefolgt, wonach die Herkunft eines Straftäters in der Regel nicht erwähnt werden soll – es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Journalisten werden nicht selten dafür kritisiert, wenn sie sich an diesen Kodex halten, weil keine diskriminierenden Vorurteile geschürt werden sollen. Oft prangern Leser dann eine Bevormundung und das Zurückhalten „der Wahrheit“ an.
Aber Hand aufs Herz: Bleibt es dabei, dass Sie in der Ermordung der besagten Frau in erster Linie eine unvorstellbar grausame Tat sehen? Oder schwingt mittlerweile der Gedanke mit: „Es war also ein Aserbaidschaner – ein Ausländer.“
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