Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Neues Gesetz sorgt für Riesenärger

Über die Sicherheitsauflagen für Stadtteilfeste (wie hier im Hemshof) wird heftig diskutiert.
Über die Sicherheitsauflagen für Stadtteilfeste (wie hier im Hemshof) wird heftig diskutiert.

Wie darf in Ludwigshafen künftig gefeiert werden? Ein neues Gesetz soll für mehr Sicherheit sorgen. Vertreter von Vereinen schlagen wegen der Auflagen Alarm. Die Stadt hat versucht, die Wogen zu glätten – mit durchwachsenem Erfolg.

Das neue rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz sorgt für Riesenärger. Veranstaltungen wie der Weinstraßentag sind deswegen flachgefallen. Auch in Ludwigshafen wird bei der Oggersheimer Kerwe kein Umzug stattfinden. Grund sind neue Sicherheitsauflagen in dem Gesetz und mehrmonatige Genehmigungsverfahren für Großveranstaltungen unter freiem Himmel. Veranstalter rechnen zudem mit Mehrkosten für Sicherheitspersonal und Absperrungen.

Die Veranstalter müssen unter anderem Lage- und Aufbaupläne von Ständen und Sitzgelegenheiten oder die erwartete Besucheranzahl melden. Ferner müssen die Organisatoren eine Einschätzung abgeben, ob ein erhöhter Alkoholkonsum zu erwarten ist und welche Musikdarbietungen vorgesehen sind. Die Werbung für die Veranstaltung wird genauso abgefragt wie das Einzugsgebiet, aus dem Besucher kommen. Weiterhin muss man Angaben über den Veranstaltungsort machen: In Gebäuden wird neben den Sitz- und Stehplätzen auch ein Brandschutzkonzept erfragt. Bei Festen oder Konzerten im Freien müssen Angaben zum Gelände gemacht werden (Größe, Umzäunung, Lage der Ein- und Ausgänge, Stellplätze). Fluchtwege müssen geregelt und Zugänge für Rettungskräfte geschaffen werden. Auch Angaben über eine Haftpflichtversicherung sind fällig. Nicht zuletzt muss der Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorlegen.

Heftige Kritik

Die Neuregelung sorgt bei Vereinen in Ludwigshafen für Unmut. Die Stadt hat diese Woche bei zwei Krisengipfeln versucht, die Gemüter zu beruhigen. Die Verwaltung müsse das Gesetz umsetzen. „Wir wollen, dass es bei Veranstaltungen eine hohe Sicherheit gibt mit vertretbarem Aufwand“, sagt Ordnungsdezernent Andreas Schwarz (SPD). „Bisher gab es Einzelgenehmigungen, jetzt müssen wir das in einem Fragebogen abfragen“, erläutert Ordnungsamtschef Martin Graf. Der Fortbestand der Feste sei aber nicht Gefahr.

„Das ist eine Lachplatte, was die Verwaltung alles wissen will“, sagt hingegen Holger Scharff, der rund 500 Vereine als Sprecher der Arbeitsgemeinschaften der Ludwigshafener Vereine vertritt. Der bürokratische Aufwand schade der ehrenamtlichen Vereinsarbeit.

Er nennt als Beispiel eine Reinigungsaktion von Vereinen mit anschließenden Helfergrillfest. „So wie ich das verstanden habe, müsste das angemeldet werden. Da kann ich nur lachen“, sagt Scharff. In anderen Kommunen seien schon einige Veranstaltungen abgesagt worden, weil den Vereinen der Aufwand zu hoch sei. „Das befürchte ich auch für Ludwigshafen“, sagt der Vereinsveteran, der von einer gereizten Stimmung beim Treffen spricht.

Große Sorgen

Auf Nachfrage habe die Verwaltung mitgeteilt, dass lediglich ein Mitarbeiter des Ordnungsamts für Genehmigungen zuständig sei. „Der Mann wird mit Anträgen überschüttet. Die Genehmigungen von Veranstaltungen werden entsprechend spät kommen“, ist Scharff überzeugt. Das aufwendige Verfahren blockiere die Arbeit der Vereine. Die Arbeitsgemeinschaften würden trotzdem versuchen, dies zu stemmen. Kleinere Vereine würden sich aber überlegen, ob sie den Aufwand für ein Fest betreiben wollten.

Große Sorgen machen sich auch die Fasnachtsvereine. Christoph Heller, Präsident des Großen Rats, hat am Mittwoch Dezernent Schwarz und Lukom-Chef Christoph Keimes zu einem Treffen eingeladen. Er spricht von einem konstruktiven Gespräch. Es sei vereinbart worden, dass es Schulungen für die Vereine geben soll, wie die Formulare richtig ausgefüllt werden. Auch die Lukom als Veranstaltungsprofi soll Hilfestellung bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts geben.

Fasnachtsumzug möglich?

Beim großen Fasnachtsumzug durch Ludwigshafen sehe das Gesetz vor, dass die Zugstrecke mit Absperrgittern versehen werden müsste. „Das wären acht Kilometer. So viele Absperrgitter gibt es gar nicht zu mieten“, meint Heller. Er schätzt die Kosten für die gesetzeskonforme Streckensicherung auf etwa 40.000 Euro. Das wäre nicht stemmbar. Die Verwaltung halte zwar auch eine Gesamtabsperrung für unnötig, aber es stehe nun mal in dem Gesetz. Deswegen müsse die Stadt auf Land und Bund einwirken, dass zu weit gehende Regelungen zurückgenommen werden. Die Stadt habe zwar noch Ermessensspielräume, doch dies könne sich jederzeit ändern, wenn nach einem Vorfall bei einem Großereignis ein entsprechendes Urteil auf Grundlage des neuen Gesetzes gefällt werde. „Wir müssen gemeinsam eine Lösung finden“, so Heller.

Tatsächlich sind die Haftung und die Frage der Fahrlässigkeit bei einem Unfall zentrale Punkte. Das neue Gesetz ist auch eine Reaktion auf das Unglück bei der Loveparade in Duisburg, bei dem 21 Menschen zu Tode kamen. Auch Ereignisse wie die Amokfahrt in Trier sowie ein versuchter Anschlag auf den Ludwigshafener Weihnachtsmarkt könnten nicht ignoriert werden, sagt Ordnungsamtschef Graf. Ausgearbeitete Sicherheitskonzepte bei Großveranstaltungen seien daher erforderlich geworden. Es reiche eben nicht mehr aus, darauf zu verweisen, dass noch nie etwas passiert sei.

Gefährdungslage beurteilen

Das vom Veranstalter eingeforderte Sicherheitskonzept sei ein Mehraufwand, aber machbar, betont Dezernent Schwarz. „Wir verstehen uns als Partner der Veranstalter und nicht als Gegner.“ Im Kern gehe es um die Frage, die Gefährdungslage bei einer Veranstaltung zu beurteilen, um dann gegebenenfalls nachzusteuern. Die Verantwortlichkeit des Veranstalters werde durch das neue Gesetz nun bewusster gemacht, sagt Graf. Der Aufwand sei meist nur einmal erforderlich, wenn sich am Ablauf und Ort eines Fests nichts ändere. Es sei auch nicht für jede Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erforderlich, etwa für eine Geflügelausstellung.

„Von der Sache her ist das gar nicht so wild, aber dem Land ist es nicht gelungen, dies zu vermitteln“, meint Schwarz, der einräumt, er habe den Kommunikationsbedarf wegen der Neuregelung nicht gleich erkannt. Graf fügt an: „99 Prozent der Veranstaltungen in Ludwigshafen können so weiter stattfinden wie in den Vorjahren.“

Neues Konzept fürs Stadtfest

Derzeit ist offen, ob Auftritte von Top-Stars auf dem Berliner Platz von einigen Tausend Zuschauern ohne Einschränkungen weiter
Derzeit ist offen, ob Auftritte von Top-Stars auf dem Berliner Platz von einigen Tausend Zuschauern ohne Einschränkungen weiter möglich sind.

Die Stadt selbst ist von dem neuen Gesetz bei der Planung des Stadtfests betroffen. Es sei derzeit offen, ob es künftig weiterhin möglich sei, dass Auftritte von Top-Stars auf dem Berliner Platz von einigen Tausend Zuschauern ohne einschränkende Auflagen weiterhin möglich seien, sagen Schwarz und Graf. Durch die Baustelle des „Metropol“-Hochhauses sei dafür momentan ohnehin zu wenig Platz da. Aber für die Zukunft müsse ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet werden.

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